Affäre Hildebrand
Strafverfahren gegen Christoph Blocher eingestellt

Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat das Strafverfahren gegen Christoph Blocher eingestellt. Dem ehemaligen SVP-Nationalrat konnten keine strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Bankdaten in der Affäre Hildebrand nachgewiesen werden.
Publiziert: 10.12.2015 um 12:31 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:19 Uhr

Die Staatsanwaltschaft sei nach Würdigung der Aussagen der Beteiligten zum Schluss gelangt, dass Christoph Blocher keinen Einfluss auf den Entscheid des ehemaligen IT-Mitarbeiters der Bank Sarasin genommen habe, vertrauliche Bankdaten weiterzugeben, heisst es in der Mitteilung vom Donnerstag.

Auch die im Rahmen der Hausdurchsuchung erhobenen verwertbaren Sachbeweise hätten keinen andern Schluss zugelassen. Nicht verwertbar waren die bei Blocher sichergestellten Hinweise auf seine Medienkontakte.

Das Bundesgericht hatte im Sommer 2014 entschieden, dass Blochers Computer zwar entsiegelt werden darf - allerdings mit der Einschränkung, dass der Mail-Verkehr mit einem Journalisten der «Weltwoche» davon ausgenommen werden mussten. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass diese Daten dem journalistischen Quellenschutz unterliegen.

Eröffnet worden war das Strafverfahren gegen den Alt-Bundesrat in Zusammenhang mit dem «Fall Hildebrand». Anfang 2012 hatte die «Weltwoche» umstrittene Devisentransaktionen des damaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand publik gemacht, die er 2011 rund um die Einführung der Wechselkursuntergrenze zum Euro getätigt haben soll.

Blocher wurde der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verdächtigt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand ein Treffen Blochers mit einem Mitarbeiter der Bank Sarasin, von dem die Daten ursprünglich stammten, sowie mit dessen Schulfreund, der Thurgauer Rechtsanwalt Hermann Lei.

Gegen den IT-Mitarbeiter und Lei hat die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Zürich Anklage erhoben - unter anderem wegen Verletzung des Bankgeheimnisses beziehungsweise Gehilfenschaft dazu. Die Gerichtsverhandlung ist auf den 30. März 2016 angesetzt.

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