BLICK-Leser Samuel K.* schraubt in der Freizeit gerne an Autos herum. Ersatzteile kauft er im Internet – am liebsten bei Schweizer Onlineshops. «Rücksendungen ins Ausland sind mir zu heikel», sagt der 28-Jährige.
Kürzlich musste K. die Zündspulen seines PW ersetzen. Doch die waren beim hiesigen Wiederverkäufer nicht verfügbar. So googelte er im Internet nach einer Alternative. Dabei stiess er auf den Onlinehändler Pkwteile.ch: «Der Shop hat eine Schweizer Adresse und ein .ch im Firmenlogo», berichtet K. Zudem hätten die Preise in Franken und eine Schweizer Telefonnummer den Eindruck erweckt, dass der Shop von der Schweiz aus betrieben werde.
Doch K. lag falsch: Hinter Pkwteile.ch steckt die Firma Autodoc aus Berlin. Der Hobbyschrauber bestellte im Ausland statt in der Schweiz – ohne es zu wissen.
Fälle wie diese bekommt Petra Rohner vom Konsumentenforum immer häufiger auf den Tisch. Sie kennt die Tricks der Onlinehändler: «Eine Schweizer Adresse ist keine Garantie für einen hiesigen Händler», sagt die E-Commerce-Ombudsfrau. Beispiel Allposters.ch. Der Postershop liefert seine Ware direkt aus Holland. Das weiss der Kunde aber nur, wenn er die Geschäftsbedingungen liest – wie bei Pkwteile.ch auch.
Rohner rät Kunden, die sich getäuscht fühlen, die Annahme des Pakets zu verweigern. «Würden das mehr Kunden machen, müsste der Händler reagieren und transparent kommunizieren.»
Wie viele Onlineshopper hat K. die Geschäftsbedingungen nicht gelesen. Dass die Ware aus Deutschland kommt, realisierte er erst, als er das Päckli in Empfang nahm. «Ich musste noch 50 Franken Mehrwertsteuer zahlen», klagt der Hobbyschrauber. Das überrascht, steht doch im Bestellmail ein «Gesamtpreis» von 601 Franken.
Buhlt der Händler also mit falschen Preisen nach Kundschaft? Der Onlinehändler verneint und verweist auf seine AGB. Diese habe der Kunde beim Abschicken der Bestellung akzeptiert. Doch das genügt nicht.
«In der Schweiz gilt der Grundsatz der Gesamtpreisangabe», erklärt Fabian Maienfisch vom Staatssekretariat für Wirtschaft. K. hat den Fall den Behörden gemeldet. Der Autoteileshop muss jetzt mit einer Abmahnung aus der Schweiz rechnen.
*Name der Redaktion bekannt
Bern – Für die E-Commerce-Ombudsfrau Petra Rohner zählen vor allem kontrollierbare Angaben. Einige Webshops erwähnen im Impressum den Inhaber, die Adresse, den Handelsregistereintrag oder gar die Mehrwertsteuernummer. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oft Informationen über den Betreiber. Allerdings gibt es Shops mit Sitz in der Schweiz, die ihre Ware direkt aus dem Ausland zum Kunden liefern. Rohner empfiehlt, bei unbekannten Webshops vor der Bestellung nach Kundenreklamationen zu googeln.
Bern – Für die E-Commerce-Ombudsfrau Petra Rohner zählen vor allem kontrollierbare Angaben. Einige Webshops erwähnen im Impressum den Inhaber, die Adresse, den Handelsregistereintrag oder gar die Mehrwertsteuernummer. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen liefern oft Informationen über den Betreiber. Allerdings gibt es Shops mit Sitz in der Schweiz, die ihre Ware direkt aus dem Ausland zum Kunden liefern. Rohner empfiehlt, bei unbekannten Webshops vor der Bestellung nach Kundenreklamationen zu googeln.