«Absurde Heilmittel-Bürokratie»
Migros hat Ärger mit Fisherman’s

Swissmedic stoppt die Migros – weil Fisherman’s Friend ein Heilmittel ist!
Publiziert: 19.05.2012 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:34 Uhr
Von Daniel Meier

Die Migros verkaufte Fisher­man’s Friend in den Migrolino-Shops für 2.60 statt 2.90 Franken – zehn Prozent günstiger.

Doch das Heilmittelinstitut Swissmedic stoppte die Migros. «Wir haben gegen einen Parallelimporteur ein Verfahren eröffnet», bestätigt Sprecherin Petra Dörr. Grund: «Fisherman’s Friend sind von Swissmedic als Arzneimittel zugelassen, mit Zulassungsnummer und entsprechender Kennzeichnung. Deshalb dürfen Fisherman’s Friend aus anderen Ländern in der Schweiz nicht verkauft ­werden.»

Gewusst? Das ist ein Heilmittel!

Bei der Migros hat man dafür überhaupt kein Verständnis. «Dieser Entscheid ist völlig unverständlich», kritisiert Martin Schläpfer, Leiter Wirtschafts­politik bei der Migros. «Niemand kommt auf die Idee, dass Fisherman’s Friend ein Heilmittel ist.» Tatsächlich sind die Bonbons vor allem durch den Slogan «Sind sie zu stark, bist du zu schwach» bekannt. Auf der Packung steht aber auch: «Pastillen bei Husten und Heiserkeit».

Migrolino hat die Ware selber aus Deutschland eingeführt. Es sind die gleichen Zeltli. Aber auf der Packung fehlt ein «E» sowie die Zulassungsnummer von Swissmedic.

Das «E» steht für die tiefste Kategorie zugelassener Heilmittel. Ihre medizinische Wirkung muss nicht bewiesen sein, aber die Produkte müssen bestimmte Wirkstoffe enthalten, etwa ­Eucalyptus oder Salbei. Dann dürfen sie beispielsweise mit «Lindert» oder «Hilft bei Husten» angepriesen werden.

Aufgrund dieser Regelung dürfen die Bonbons einzig vom offiziellen Importeur eingeführt werden, der Firma F. Uhlmann-Eyraud aus Meyrin GE.

Schläpfer spricht von «einer absurden Heilmittel-Bürokratie»: «Einmal mehr schützt Swissmedic die Importeure und Hersteller – zum Schaden der Konsumenten.»

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.