Abgasskandal
Deutsches Gericht stellt Strafverfahren gegen VW-Spitze ein

Volkswagen kann ein weiteres Kapitel im Dieselskandal abschliessen: Das Landgericht Braunschweig stellt das Verfahren gegen Vorstandschef Herbert Diess und den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch wegen Marktmanipulation gegen Zahlung einer Geldauflage ein.
Publiziert: 20.05.2020 um 14:50 Uhr
Volkswagen CEO Herbert Diess (links) und Aufsichtsratsvorsitzender Hans Dieter Poetsch können sich freuen: Das Landgericht Braunschweig stellt ein Verfahren um Marktmanipulation im Dieselsskandal gegen eine Millionenzahlung ein. (Archivbild)
Foto: Clemens Bilan

Die Top-Manager sollen jeweils 4,5 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Damit sei das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt, dem stehe die Schwere der Schuld nicht entgegen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Geld sei beim Land Niedersachsen bereits eingegangen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den heutigen Konzern-Chef Diess und den früheren Finanzvorstand Pötsch im September angeklagt, weil sie ihre Pflichten zur Information des Kapitalmarktes verletzt hätten, als der Dieselskandal im September 2015 ans Licht kam. Die Anklage schwebte als Damoklesschwert über dem Autokonzern, denn bei Eröffnung des Prozesses hätten Diess und Pötsch viele Verhandlungstage auf der Anklagebank zubringen müssen.

Der Dieselskandal wurde im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden aufgedeckt. Volkswagen hatte zugegeben, millionenfach Diesel-Abgaswerte durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Diese sorgt dafür, dass Diesel-Autos die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, auf der Strasse aber ein Vielfaches mehr der giftigen Abgase ausstossen.

Der VW-Aufsichtsrat hatte kurz nach der Anklageerhebung im vergangenen Jahr entschieden, dass die beiden Top-Manager ihre Ämter fortführen sollen. Das Kontrollgremium erklärte mit Verweis auf umfangreiche juristische Untersuchungen, es sei keine vorsätzlich unterlassene Information des Kapitalmarktes durch Diess und Pötsch zu erkennen.

Volkswagen bezahlt für Diess und Pötsch die Geldbusse von jeweils 4,5 Millionen Euro. «Sowohl bei der Anklageerhebung im September 2019 als auch heute hat der strafrechtliche Berater und Vertreter des Unternehmens erklärt, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Herrn Pötsch und Herrn Dr. Diess nicht begründet sind», erklärte VW. Es liege im Interesse von Volkswagen, das Verfahren beizulegen.

Nach Überzeugung der Strafverfolger hatten Diess, Pötsch sowie der damalige Konzernchef Martin Winterkorn die Börse vorsätzlich zu spät über die aus der Aufdeckung der Diesel-Manipulationen resultierenden Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert. Sie hätten damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen.

Neben Diess und Pötsch wurde auch der damalige Konzernchef Martin Winterkorn wegen Marktmanipulation sowie wegen Betrugs angeklagt. Dieses Strafverfahren sei weiterhin in einem nichtöffentlichen Zwischenverfahren anhängig, erklärte das Landgericht.

Winterkorn ist der ranghöchste frühere VW-Manager, der sich für Dieselgate vor Gericht verantworten soll. Ihm und zehn weiteren Personen werden Betrug und andere Delikte im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation vorgeworfen. Anfang des Jahres erklärte die Staatsanwaltschaft Braunschweig, gegen 32 weitere Personen noch zu ermitteln.

Für Volkswagen ist «Dieselgate» ein finanzielles Desaster: Die Wiedergutmachung des Skandals hat den Konzern bislang mehr als 30 Milliarden Euro gekostet - vor allem Strafen und Schadenersatzzahlungen in Nordamerika. In Deutschland droht dem Autokonzern im Rechtsstreit mit Autobesitzern um Schadenersatz ein Rückschlag. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag in einem Präzedenzfall über die Schadenersatzklage eines VW-Dieselbesitzers.

(SDA)

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