Am 2. Oktober 2015 war eine Weisung des Astra in Kraft getreten, wonach Fahrzeuge des VW-Konzerns, die von den Abgas-Manipulationen betroffen waren und zu diesem Zeitpunkt in der Schweiz noch nicht in Verkehr gesetzt waren, nicht mehr zugelassen werden durften. Diese Weisung wird nun gelockert, teilte das Astra am Freitag mit.
Zugelassen werden nun Fahrzeuge , die vor dem 2. Oktober in die Schweiz importiert und verzollt wurden, aber noch nicht zugelassen waren. Fahrzeuge, die erst nach dem 2. Oktober importiert und verzollt wurden, werden erst zugelassen, wenn sie im Rahmen der angekündigten Rückrufaktion so instand gestellt werden, dass sie den hiesigen Vorschriften entsprechen.
Mit den geplanten Rückrufaktionen richten sich Astra wie der Generalimporteur Amag nach der Vorgehensweise des Deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Dieses hat im Januar grundsätzlich die Massnahmen gebilligt, die ihm der VW-Konzern zur Wiederherstellung der betroffenen Fahrzeuge unterbreitet hat.
In einem nächsten Schritt genehmigt das KBA jede einzelne Massnahme für jeden einzelnen Fahrzeugtyp. Von dieser schrittweisen Genehmigung des deutschen Amtes hängen die in der Schweiz geplanten Rückrufaktionen ab.
Der Generalimporteur der VW-Gruppe in der Schweiz, Amag, werde jeweils unmittelbar nach Genehmigung der einzelnen Massnahmen des KBA die Rückrufaktion für die in der Schweiz immatrikulierten Fahrzeuge starten, teilte das Astra mit. Die Behörde geht weiter davon aus, dass bis im Herbst 2016 «sämtliche Massnahmen für die betroffenen Fahrzeugtypen vom KBA freigegeben» sein werden.
Volkswagen hatte mit einer Software Abgastests bei Dieselfahrzeugen manipuliert. Das KBA hatte einen Rückruf der betroffenen 2,4 Millionen Autos in Deutschland in die Werkstätten angeordnet. Weltweit geht es um 11 Millionen Fahrzeuge. In der Schweiz sind nach Astra-Angaben rund 180'000 Autos von Marken der Volkswagengruppe mit der manipulierten Software bestückt.