Abgangsentschädigung bei einer Kündigung
Wie muss ich die Abfindung versteuern?

Mir wurde im Alter von 53 Jahren die Stelle gekündigt. Mein Arbeitgeber zahlt mir 88'000 Franken Abgangsentschädigung. Wie wird diese Summe besteuert?
Publiziert: 18.03.2017 um 18:26 Uhr
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Aktualisiert: 16.03.2021 um 14:51 Uhr

Da Sie das 55. Altersjahr noch nicht vollendet haben, wird die Abfindung steuerlich nicht als Vorsorgeleistung betrachtet. So müssen Sie diese Summe gemäss dem ordentlichen Tarif zusammen mit Ihren übrigen Einkünften versteuern. Da jede Abgangsentschädigung unterschiedlich ausgestaltet ist, lohnt sich eine Anfrage beim kantonalen Steueramt. Schildern Sie Ihre Lage und verlangen Sie eine konkrete schriftliche Antwort. Es sind schliesslich die Veran­lagungsbehörden, die im Einzelfall die Besteuerung der Auszahlung festlegen.

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