Ein hoher Kontostand ist erstrebenswert, gibt Sicherheit, ist Zeichen des finanziellen Erfolgs. Aber man kann in diesen Zeiten zu viel Bargeld auf dem Konto haben. Zumindest aus Sicht der Bank. Diese meldet sich dann bei den Kunden. Mit sanftem Druck wird klargemacht, dass ein Strafzins fällig wird, falls nicht mehr Mittel in die Finanzmärkte investiert werden.
Betroffen sind in erster Linie Firmenkunden oder institutionelle Kunden wie Pensionskassen. Hinter verschlossenen Türen bedeutet eine Bank einem Grosskunden schnell einmal, nicht zu viel Bargeld auf dem Konto zu parkieren.
Aber auch die Liste der Banken, die einen Negativizins auf Retail- und Privatkundengeldern erheben, wird länger. Dazu kommt: Die Limiten, ab denen die Bank von den Kunden einen Negativzins verlangt, werden langsam gesenkt.
Vermögensverwalter bestrafen Bargeld
Vor etwa zwei Wochen sagte der CEO der Credit Suisse (CS), Tidjane Thiam (57), dass die Grossbank bei gewissen Kunden nun einen Strafzins belaste. Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg setzt es für Kunden bei der CS 0,4 Prozent Strafzins bei über einer Million Euro in bar.
Konkurrentin UBS verlangt eine Abgabe von 0,5 Prozent, wenn Barvermögen von mehr als 500'000 Euro auf den Konten liegen. Bei 2 Millionen Franken Bareinlagen wird der volle Negativzins von 0,75 Prozent belastet.
Andere Vermögensverwalter haben schon wenige Monate nach der Einführung des Negativzinses durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Anfang 2015 begonnen, die Belastung der SNB weiterzureichen. Dazu gehören die Genfer Privatbanken Pictet und Lombard Odier.
Grundsätzlich sind Kunden von Privatbanken mit dem grössten Teil ihrer Vermögen in den Finanzmärkten investiert und entgehen damit einem Negativzins. Benachteiligt sind aber Kunden, die vorsichtig agieren und grössere Barvermögen halten, etwa weil sie neue Investmentgelegenheiten abwarten wollen.
Den eigentlichen Tabubruch stellen allerdings Strafzinsen bei durchschnittlichen Kundenvermögen dar, wie sie auf Privat- und Sparkonten im Retailgeschäft der Banken liegen. Für Aufsehen sorgen immer tiefer werdende Limiten.
Auch «Normal»-Vermögen betroffen
Die Postfinance kannte eine Limite von einer Million, senkte diese vergangenes Jahr aber auf 500'000 Franken ab. Bei der Graubündner Kantonalbank sind gar Konten ab 250'000 Franken betroffen, allerdings nur, wenn die Konten nach dem 1. April 2019 eröffnet worden sind.
Diese Beispiele zeigen, dass Negativzinsen auf normalen Privat- und Sparkonten mehr und mehr zum Mittel der Banken werden, Kunden von hohen Bargeldbeständen abzuschrecken.
Eine Ausnahmestellung nimmt die Alternative Bank der Schweiz ein, die 0,125 bis 0,75 Prozent Negativzins verlangt, und dies damit begründet, dass dafür wegen des Negativzinses keine anderen Abgaben oder Gebühren verlangt würden. Die Kunden der ökologischen und sozialen Themen verpflichteten Bank scheinen dies akzeptiert zu haben, denn die Bank verzeichnet weiter Geldzuflüsse.
Gebühren steigen
Negativzinsen auf dem Konto zu vermeiden, ist letztlich einfach: Geld kann schlicht gesplittet und auf andere Konten verlagert werden. Ausserdem, so hört man, reagieren Banken auf protestierende Kontoinhaber und verzichten auf den Strafzins, um Kunden nicht zu verlieren.
Ein grösseres Problem ist, dass viele Banken den Negativzins nicht direkt weitergeben, sondern vom Kunden mehr Geld mittels Gebühren verlangen. Oder bei gleich bleibenden Gebühren die Verzinsung weiter senken, wie dies die Credit Suisse bei ihren Bonviva-Bankpaketen Anfang Jahr tat. Das Basispaket gab voher 0,15 Prozent Zins, jetzt noch 0,1 Prozent.
Dieses indirekte Weitergeben des Negativzinses wird Experten zufolge immer noch weitgehend akzeptiert. Jedenfalls wurde noch nicht beobachtet, dass Kunden deswegen scharenweise zu neu auf den Schweizer Markt gekommenen, günstigeren Onlineanbietern wechseln. Fragt sich, wie lange die Kunden noch stillhalten.
Dieser Artikel ist unter dem Titel «Strafzins auf dem Konto: Die Liste der Banken wird länger» auf cash.ch erschienen.