Die Regierung verabschiedete eine Verordnungsänderung, die eine Erhöhung der Trassenpreise vorsieht. Dies hatte der Bundesrat bereits in seiner Botschaft zur Fabi-Vorlage, die vom Volk im Februar 2014 angenommen worden war, angekündigt.
Nutzer der Bahninfrastruktur werden ab 1. Januar 2017 pro Jahr 100 Millionen Franken zusätzlich an deren Finanzierung beitragen müssen. Mit spürbaren Konsequenzen für Bahnkundinnen und -kunden: Die Bahnen würden die Mehrkosten mit höheren Billett- und Abonnementpreisen teilweise auf die Kunden abwälzen, teilte der Bundesrat mit.
In einem ersten Schritt waren die Trassenpreise auf Anfang 2013 um 200 Millionen Franken jährlich erhöht worden. Damals stiegen die Preise für Billette und Abonnemente des öffentlichen Verkehrs durchschnittlich um 5,2 Prozent. Wie hoch der künftige Preisaufschlag sein wird, ist unklar.
Die Bahnunternehmen fürchten, dass sie wegen der unsicheren Wirtschaftslage und des tiefen Ölpreises Kunden im Privat- und Güterverkehr an die Strasse verlieren. Eine Tariferhöhung sei «im aktuellen Umfeld aus Sicht der Kundenakzeptanz sehr kritisch», schrieb der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) in seiner Anhörungsantwort zur neuen Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV).
In einem Brief hatten die VöV-Mitglieder den Bundesrat gebeten, die per 2017 geplante Erhöhung um ein oder zwei Jahre zu verschieben. Auf dieses Anliegen ging die Regierung aber nicht ein.
Neben der Erhöhung der Trassenpreise zielt die Verordnungsänderung darauf ab, dass in Zukunft mehr gleisschonende Züge auf den Schweizer Schienen unterwegs sind. Dazu hat der Bundesrat bei der Berechnung der Trassenpreise ein Verschleissfaktor beschlossen.
Die Trassenpreise müssen Eisenbahnunternehmen für die Benutzung von Gleisen und Bahnanlagen entrichten. Heute wird der Preis mit einem gewichtsabhängigen Faktor berechnet. Ab Anfang 2017 gilt ein neuer Verschleissfaktor.
Der neue Verschleissfaktor stützt sich auf Schäden an der Fahrbahn und die damit verbundenen Unterhaltsarbeiten. Zudem fliessen die Ursachen für die Schädigung und die gefahrenen Geschwindigkeiten in die Berechnung ein.
Damit werde das System verursachergerechter, schreibt der Bundesrat. Künftig wird der Trassenpreis für gleisschonende Züge günstiger. Fahrzeuge mit hohem Verschleiss an der Fahrbahn zahlen mehr.
Die Einführung eines Verschleissfaktors ist in der Anhörung grösstenteils auf Zustimmung gestossen. Verschiedene Akteure sprachen sich aber dafür aus, für lange und schwere Güterzüge Rabatte zu gewähren.
Der Bundesrat hat in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) nun eine Formulierung aufgenommen, die dafür sorgt, dass für besonders effiziente Produktionsformen ein Rabatt gewährt werden kann. Gegenüber der Anhörungsvorlage will der Bund zudem neu den Deckungsbeitrag, den der Fernverkehr an die Fixkosten der Bahninfrastruktur leistet, um einen halben Prozentpunkt erhöhen. (SDA)