Es bestehe «weder rechtlich noch moralisch eine Grundlage», gegenüber Waespi Forderungen zu stellen und die Kosten zurückzufordern. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort vom Freitag zu einer Interpellation aus den Reihen der SVP.
Für die AKB bestehe kein Grund zur Annahme, dass sie durch Waespi nicht korrekt orientiert worden wäre. Das Restrisiko einer möglichen Sanktion der Finma auch gegen Waespi sei jedoch bekannt gewesen.
Im Oktober hatte die Finma dem ehemaligen Chef der Bank Coop wegen Aktienkurs-Manipulationen ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt. Der Bankrat hatte Waespi im Juli auf den 1. Mai 2015 zum neuen Direktionspräsidenten der AKB gewählt.
Gemäss Regierungsrat war das Verfahren der Finma erst nach der erfolgten Wahl des Direktionspräsidenten auf Waespi ausgeweitet worden. Für dieses Vorgehen habe es während des Wahlprozederes im Bewusstsein um die Finanzmarktgesetze keinerlei Anhaltspunkte gegeben.
Waespi habe das Wahlgremium informiert, dass die Bank Coop eventuell gegen aufsichtsrechtliche Marktverhaltensregeln verstossen habe und deswegen durch die Finma gerügt werden könnte.
Eine Sanktion oder ein Berufsverbot gegenüber Waespi, gegen den zum Zeitpunkt der Wahl kein Verfahren gelaufen sei, sei mit Blick auf ähnliche Fälle und Untersuchungen als unwahrscheinlich erachtet worden.
Für den Bankrat ist es gemäss Regierungsrat schwierig, «aus dieser sehr speziellen Konstellation eine für die Zukunft allgemein gültige Regelung herzuleiten. Zudem wäre es nicht sachgerecht, aufgrund des Endresultats auf ein unprofessionelles Verfahren zu schliessen».
Weil Waespi den Posten nicht antreten konnte, bleibt der amtierende Direktionspräsident Rudolf Dellenbach voraussichtlich bis Mitte 2016 auf dem Chefsessel.
Die Suche nach einem Nachfolger will der Bankrat nach Abschluss der Revision des AKB-Gesetzes im kommenden Juni wieder aufnehmen. Die vom Grossen Rat in erster Lesung beratene Revision beinhaltet unter anderem die Deckelung der Entschädigung für den AKB-Chef.
Dieser soll gemäss der Vorlage höchstens doppelt so viel verdienen wie ein Regierungsrat. Ein Mitglied der Regierung erhält pro Jahr knapp 300'000 Franken. (sda)