95 Millionen Franken hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) 2016 bei der Banca della Svizzera Italiana (BSI) wegen deren Verfehlungen im Malaysia-Skandal eingezogen. Der Vorwurf: Das danach mit der EFG zwangsfusionierte Finanzhaus soll aufsichtsrechtliche Bestimmungen verletzt haben.
Nun pfeift das Bundesverwaltungsgericht die Finma zurück. Sie erachtet die Festlegung des eingezogenen Betrags als nicht nachvollziehbar. Es weist den Fall an die Finma zurück.
Zwischen 2011 und 2015 verstiess die BSI im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um den malaysischen Staatsfonds 1MDB mehrfach gegen das Geldwäscherei- und gegen das Bankengesetz. So hat die Bank laut Finma unter anderem gegen Sorgfaltspflichten bei der Bekämpfung von Geldwäscherei oder die Aufbewahrungspflicht von Dokumenten verstossen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die schweren Verfehlungen der BSI. Es stört sich aber an der Finma-Schätzung der eingezogenen 95 Millionen. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.