65'000 erhielten 2014 eine B-Bewilligung
So viele Arbeiter aus der EU wie noch nie

Wie viele Menschen 2014 in die Schweiz eingewandert sind, ist noch unklar. Klar ist aber: Es wurden letztes Jahr so viele B-Bewilligungen ausgestellt wie noch nie.
Publiziert: 01.03.2015 um 15:04 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 22:16 Uhr

65'500 Personen erhielten eine B-Bewilligung. 2013 – ein Rekordjahr der Zuwanderung – waren es 5000 Personen weniger, 2010 sogar 13 000 weniger. Das schreibt «Schweiz am Sonntag».

Ein Grund für die steigende Zahl ist, dass Personen aus den EU-8-Staaten nicht mehr unter die Ventilklausel fallen. Damit können Erwerbstätige aus Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn seit dem 1. Mai wieder ohne Einschränkungen in der Schweiz arbeiten. Der Wegfall der Klausel zeigt Wirkung: Die Aufenthaltsbewilligungen vervielfachten sich von 2200 auf 10'500.

Personen aus den EU-8-Staaten sind zu 70 Prozent im Dienstleistungsbereich tätig. Anders als Einwanderer aus den alten EU-Ländern arbeiten sie aber viel öfters in der Landwirtschaft.

Bei den langfristigen Bewilligungen für Personen aus den alten EU-Ländern, den EU-17 Staaten, zeigt sich eine gegenteilige Tendenz. Die Zahl sank von 58'300 auf 55'000.

Kein stärkerer Schutz vor Lohndumping?

Einen Schiffbruch erleidet wohl auch die Vorlage, mit der Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann gegen Lohndumper verehen wollte. Er will dem Gesamtbundesrat beantragen, einen Teil der Vorschläge zur Verstärkung der flankierenden Massnahmen zu sistieren, und zwar den Teil, der Gesamtarbeitsverträgen (GAV) betrifft. Das sagte Noé Blancpain vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass Gesamtarbeitsverträge leichter allgemeinverbindlich erklärt werden können - und dass diese Allgemeinverbindlichkeit leichter verlängert werden kann.

Die flankierenden Massnahmen waren 2004 parallel zur zweiten Phase der Personenfreizügigkeit eingeführt worden und sollen vor Lohndumping schützen. Nach dem Ja zur Zuwanderungsinitiative ist die Zukunft der Personenfreizügigkeit aber ungewiss. Trotzdem wollte der Bundesrat die Schraube noch einmal anziehen.

In der Vernehmlassung hatten insbesondere die bürgerlichen Parteien sowie die Wirtschaftsverbände Kritik geäussert. Die Verbände störten sich unter anderem am Vorschlag des Bundesrats, dass ein GAV einmal auch ohne Arbeiterquorum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann. Ausserdem wurde Kritik am Zeitpunkt der Revision laut.

Etwas weniger Opposition gab es gegen den Plan, die Bussen für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erhöhen. Die Obergrenze sollte von 5000 Franken auf 30'000 Franken angehoben werden.

Es werde noch geprüft, wie mit diesem Teil der Vorlage weiter verfahren werden solle, sagte Blancpain. Es werde nun mit den Kantonen und den Sozialpartnern geklärt, ob die Bussen beschleunigt oder im ordentlichen Verfahren weiterverfolgt oder ebenfalls sistiert würden, bis die Umsetzung Zuwanderungsinitiative geklärt sei.

Die Vorlage zur Stärkung der flankierenden Massnahmen geht zurück auf den Bericht einer Arbeitsgruppe, die der Bundesrat im Sommer 2013 eingesetzt hatte - also noch vor der Annahme der Initiative im vergangenen Februar. Vertreten waren neben den Sozialpartnern auch die Kantone.

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