Mit der schnell umgesetzten Verabschiedung des Covid-19-Gesetzes in der Herbstsession 2020 schuf das Schweizer Parlament eine gesetzliche Grundlage, die das Überleben vieler Unternehmen sichern sollte. Darin vorgesehen waren auch Härtefallhilfen für besonders betroffene Branchen: Dazu gehörten primär Gastronomie, Hotellerie, Reisebranche, Luftverkehr, Kultur/Unterhaltung und Freizeit.
Rund 35'000 Unternehmen erhielten Unterstützung, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) heute bilanzierte. Mehrheitlich erfolgte dies in Form von À-fonds-perdu-Beiträgen. Knapp die Hälfte der Hilfen ging an den Gastronomie- und Hotelleriesektor. Weitere relevante Anteile flossen an Betriebe im Gross- und Detailhandel und in der Reisebranche.
Eine von der Finanzkontrolle durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Hilfen eine wichtige Unterstützung darstellten und sich auf die meisten der befragten Unternehmen positiv auswirkten. Es gab aber auch kritische Töne: So sei ein Teil der Härtefallmassnahmen gemessen am Bedarf zu hoch beziehungsweise unnötig gewesen, hielt die EFK in einer Evaluation fest. Zudem sei es zu Ungleichbehandlungen zwischen Branchen und zwischen Firmen innerhalb einer Branche gekommen, teil den unterschiedlichen kantonalen Auslegungen geschuldet.
Mit der Fokussierung auf den Firmenumsatz bei den Entschädigungen wurden Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen, aber tiefen Fixkosten bevorzugt. Dazu gehörten beispielsweise Reisebüros, die im Schnitt 92 Prozent ihres Umsatzes einbüssten. Kritisch sah die Finanzkontrolle zudem die Lockerungen des Zugangs für Firmen, die auf Anordnung geschlossen wurden. Dadurch erhielten auch Unternehmen Hilfsgelder, die kaum betroffen waren, etwa wegen anderer Absatzkanäle wie Onlineversand und Take-away.
Möglichkeit von Rückforderungen
Die EFK schlägt für künftige Hilfen unter anderem die Möglichkeit von Rückforderungen in Fällen mit zu hoher Unterstützung vor. Weiter soll das Ziel einer Finanzhilfe klar formuliert werden, die Bewilligungskriterien sollen zu hohen Hilfen entgegenwirken, und eine rasche Reaktion der öffentlichen Hand ist von zentraler Bedeutung. Eine vollständige Deckung von ungedeckten Kosten ist laut der Finanzkontrolle nicht nötig, da das Kosten-Nutzen-Verhältnis mit zunehmender Deckung stagniert.
Schliesslich sieht die EFK auch ein Problem im Föderalismus und schlägt für die Zukunft eine Ausarbeitung von Grundsätzen zur Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen vor. Die Kombination aus stark föderalem Vollzug und hohem Finanzierungsanteil des Bundes sei «ungünstig». Es bestehe das Risiko, dass die Kantone die finanziellen Mittel nicht effizient einsetzten, wenn der überwiegende Teil der Lasten vom Bund getragen werde.
Rund 50 Milliarden Franken Wirtschaftshilfen
Die Härtefallhilfen traten per Dezember 2020 in Kraft und waren eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Hilfen wie etwa die Kurzarbeits- oder die Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Zuständig für den Vollzug waren die Kantone. Sie entschieden, ob sie auf ihrem Gebiet Massnahmen ergreifen und wie sie diese konkret ausgestalten.
Der Ausbruch des Coronavirus auch in der Schweiz Anfang 2020 führte zur grössten Krise im Land seit dem Zweiten Weltkrieg. Der Bundesrat rief zeitweise den Notstand aus. Um Ansteckungen zu vermeiden, griffen die Behörden zu drastischen Mitteln. Die Schliessung von Läden, Restaurants, Museen, Sportanlagen und Kulturbetrieben brachte ganze Wirtschaftsbereiche fast komplett zum Erliegen. Der Bund stellte gleichzeitig ein beispielloses Hilfsprogramm auf die Beine: Allein für die Wirtschaftshilfen sprach er bisher insgesamt rund 50 Milliarden Franken oder sagte diese zu. (SDA/rae)