Eine Winterthurer Stiftung liess ihre 2100 Wohnungen über Jahrzehnte verkommen. Bis jetzt. Die Winterthurer Baubranche kann sich die Hände reiben. Die Terresta AG will mittelfristig eine Milliarde Franken in Renovationen und Neubauten investieren.
41 Bauprojekte mit einem Volumen von 600 Millionen Franken seien bereits in Arbeit, sagte Firmenchef Renzo Fagetti an einer Online-Information. Dass im sonst eher beschaulichen Winterthur ZH Investitionen in dieser Grössenordnung angekündigt werden, ist eine kleine Sensation.
Renovationen sollten schon erzwungen werden
Die Terresta AG verwaltet den riesigen Nachlass an Liegenschaften von Bruno Stefanini, die sich in einer steuergünstigen Stiftung befinden. Der Unternehmer hatte von 1946 bis 1980 ein Immobilienimperium aufgebaut. Über Jahrzehnte liess er seine Häuser verlottern.
Wegen des Zustands einiger «Stefanini-Häuser», die an prominentesten Lagen in der Winterthurer Altstadt vor sich hin gammelten, wurde im Zürcher Kantonsrat sogar eine «Lex Stefanini» diskutiert, um Renovationen erzwingen zu können.
Mieten sollen günstig bleiben
Die Sanierungsankündigung dürfte unter den Mieterinnen und Mietern der 2160 Stefanini-Wohnungen für Verunsicherung sorgen. Denn wenn investiert wird, steigen die Preise. Und viele Stefanini-Häuser sind bekannt für tiefe Mietzinse.
Fagetti beteuert aber: «Trotz hoher Qualitätsansprüche bleiben die Mieten günstig.» Nach den Sanierungen sollen sie auf «12 bis 20 Prozent unter dem Vergleichsniveau» zu stehen kommen. Dies dank sanfter Renovationen und «vorteilhafter Finanzierungsmöglichkeiten».
Mieterverband bleibt achtsam
Keine Infopflicht. Zu schön, um wahr zu sein? «Wir werden genau hinschauen, ob die hohen Ziele auch eingehalten werden», sagt Walter Angst vom Mieterinnen- und Mieterverband des Kantons Zürich. Es sei erfreulich, dass die Stiftung ökologisch nachhaltig sanieren wolle. «Unnötige Ersatzneubauten sind Klimakatastrophen», so Angst. «Bei Renovationen wäre es wünschenswert, dass keine Kündigungen ausgesprochen werden und der Besitzer die Bauabrechnung vorlegt. So können Mietzinserhöhungen überprüft werden.»
Dass die Stefanini-Stiftung von sich aus informiere, sei vorbildlich. Andere Stiftungen benachrichtigen nicht einmal die Betroffenen. So habe die Gemeinnützige Gesellschaft von Neumünster (GGN) in Zürich kürzlich die Mieterinnen mit ihrem Neubauprojekt regelrecht überfallen. «Im Stiftungsrecht gibt es keine Informationspflicht. Deshalb können Stiftungsräte aus ihrem Immobiliengeschäft eine Blackbox machen.»
Dieser Artikel wurde aus dem Magazin «Beobachter» übernommen. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.beobachter.ch
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