Sie hat den Berner Rechtsprofessor Beat Stalder mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Der Bericht soll im November vorliegen.
Das Stimmvolk hatte die SP-Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» am 18. Juni angenommen. Das Begehren umfasst eine Reihe konkreter Massnahmen, damit bis 2040 der Zielwert von 20 Prozent preisgünstigen Wohnungen erreicht werden kann.
Rechtlich gesehen handle es sich bei der Initiative um eine einfache Anregung, hielt der Stadtrat am Mittwoch fest. Sie müsse also zuerst im städtischen Recht umgesetzt werden.
Die Arbeiten seien umgehend an die Hand genommen worden, doch seien verschiedene rechtliche Fragen offen. Zugleich gehe es darum, die laufenden Arbeiten an Bebauungsplänen so schnell wie möglich fortsetzen zu können. Die Arbeiten waren nach der Annahme der Initiative unterbrochen worden.
Offene Fragen gibt es laut Stadtrat insbesondere zur sofortigen Anwendbarkeit der Initiative, zu den Auswirkungen auf laufende Verfahren sowie zur Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht. Das unabhängige Gutachten, das im Juli 2023 in Auftrag gegeben worden sei, solle Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen - also für Initianten, Grundeigentümer, Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. (SDA)