170-Millionen-Betrug
Neun Jahre Gefängnis im ASE-Prozess

Im Prozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment im Kanton Aargau ist der Hauptangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Das Bezirksgericht Laufenburg befand den 50-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs schuldig. Die Deliktsumme beträgt 170 Millionen Franken.
Publiziert: 15.12.2016 um 15:11 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 09:25 Uhr
Der ASE-Betrugsprozess vor dem Bezirksgericht Laufenburg findet aus Platzgründen im Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Eiken statt. (Archivbild)
Foto: Keystone/GEORGIOS KEFALAS

Das Verschulden des Mannes sei «sehr schwer», sagte Gerichtspräsident Beat Ackle am Donnerstagnachmittag bei der Eröffnung des Urteils in Eiken: «Sie haben alles gemacht, was Gott verboten hat im Bereich der Wirtschaftskriminalität.»

Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer der ASE Investment auch wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfacher Urkundenfälschung. Das Bezirksgericht brummte dem Mann neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken auf.

Der Schweizer hätte gemäss Gericht einen Schlussstrich ziehen sollen, als es erste Verluste gegeben hatte. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er bei der Strafuntersuchung kooperativ war sowie Einsicht und Reue zeigte.

Das Bezirksgericht hatte aus Platzgründen an sieben Tagen im kantonalen Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Eiken getagt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den geständigen Mann eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren gefordert.

Die Verteidiger plädierten auf eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Der Schweizer befindet sich seit seiner Verhaftung im Frühling 2012 ohne Unterbruch in Haft. Er trat im Februar 2015 den vorzeitigen Strafvollzug an. Das Gericht wies das Gesuch um Haftentlassung ab.

Die ASE Investment mit Büroräumlichkeiten in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisenhandel in unterschiedlichen Produkten an.

Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Der Geschäftsführer soll sich bis zu 10 Millionen Franken als Entschädigung ausbezahlt haben, wie am Prozess bekannt wurde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert. Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein.

Der Staatsanwalt sprach vom «grössten Fall von Wirtschaftskriminalität im Kanton Aargau». Die Anklageschrift umfasst 192 Seiten, mit Anhängen sogar 592 Seiten. Die Akten füllen insgesamt 448 Bundesordner.

Auch für die beiden Mitangeklagten gab es Schuldsprüche. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsrats der ASE, ein 43-jähriger Schweizer, wurde zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt, und zwar wegen ungetreuer Geschäftsführung, Misswirtschaft und Geldwäscherei.Gemäss Gericht hatte es neun Alarmzeichen gegeben, um reagieren zu können. Er habe dem ASE-Geschäftsführer jedoch blind vertraut. «Sie hielten einfach die Augen zu», sagte der Gerichtspräsident.

Der Mann wurde zudem zu einer Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt. Die Anklage wollte 7 Jahre, die Verteidigung Freispruch.

Ein ehemaliger ASE-Kundenbetreuer bei der Basler Kantonalbank (BKB) kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Er wurde der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig befunden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Verteidigung verlangte für den 53-jährigen Schweizer ebenfalls einen Freispruch.

Alle drei mündlich eröffneten Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die schriftlichen Begründungen der Schuldsprüche des Gerichts werden voraussichtlich Anfang Februar vorliegen. Es ist davon auszugehen, dass sich wohl auch das kantonale Obergericht mit dem Fall wird beschäftigen müssen.

Die BKB war die Depotbank der Investmentfirma. Die meisten ASE-Kunden bezahlten ihr Geld auf ein Konto bei dieser Kantonalbank ein. Über das Geld konnte jedoch einzig die ASE Investment verfügen.

Wie Geschädigte am Prozess aussagten, weckte der Umstand grosses Vertrauen, dass sie das Geld auf ein Konto bei der Kantonalbank überwiesen. Der Gerichtspräsident sprach in diesem Zusammenhang bei der Urteilseröffnungen von einem «institutionellen Versagen der BKB».

Die ASE Investment stellte sicher, dass die BKB die Kontoauszüge nicht direkt an die Kunden verschickte. So wurden die Verluste bei der Geldanlage und Devisengeschäften verheimlicht, während die ASE den Anlegern fiktive Gewinne vortäuschte. Daher blieb der Betrug lange unbemerkt. Das Kürzel ASE stand übrigens für «Anlage, Sicherheit, Ertrag».

Das Gericht entschied auch, dass der ASE-Chef und der ASE-Verwaltungsratspräsident die Privatkläger mit 30 Millionen Franken entschädigen müssen. Der ASE-Chef soll dabei 70 Prozent bezahlen. Gemäss Gericht könnte es sein, dass auch die BKB mithaften muss. Die Bank hatte mit Kunden bereits einen Vergleich über 50 Millionen Franken geschlossen. Der Kantonalbank-Chef musste wegen des Falls den Hut nehmen. (bau/SDA)

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