120 Franken für Bankbeleg
Luzerner Kantonalbank schröpft Erben

Die Luzerner Kantonalbank hat auf Anfang Jahr die Gebühren angepasst. Neu zahlt ein Kunde 120 Franken, wenn er bei einem Todesfall eine Saldobestätigung braucht.
Publiziert: 11.02.2020 um 10:08 Uhr
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Aktualisiert: 11.02.2020 um 14:34 Uhr
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Die Luzerner Kantonalbank hat per 1. Januar einzelne Dienstleistungspreise angepasst.
Foto: Keystone

Wer bei einem Todesfall eine Saldobestätigung braucht, bezahlt bei der Luzerner Kantonalbank neu eine Gebühr. 120 Franken kostet das Papier, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Die Bank bestätigt dem BLICK die Angaben im Pressebericht.

Die Luzerner Kantonalbank gehört mehrheitlich dem Kanton. Sie hat die entsprechenden Bestimmungen auf Anfang Jahr hin angepasst. Eine Kundin hat sich deswegen bei der Presse gemeldet. «Das ist ein stolzer Preis für eine Saldobestätigung, die per Mausklick erzeugt wird», empört sie sich.

Betrübt zeigt sie sich zudem, dass die Bank keine Beileidsbekundung geschickt habe. «Anteilnahme und Kundenfreundlichkeit sehen für mich anders aus», sagt sie.

Eine Stunde Arbeit verrechnet

Die Bank verteidigt sich. Das Geldhaus verfolge das Prinzip, «ihre Gebühren möglichst verursachergerecht zu gestalten», sagt ein Sprecher. «Mit dem Todesfall eines Kontoinhabers treten die Erben an die Stelle des bisherigen Kontoinhabers. Für eine Bank ist dies vertragsrechtlich eine neue Situation.»

Die erwähnte Ausstellung der Saldobestätigung sei nur ein Teil aller Bankdienstleistungen, die in einem Todesfall zu erbringen sind. Nach Eintreffen der Todesfallmeldung führe die Bank diverse Arbeiten aus. Dazu gehören unter anderem die Löschung von Debit- und Kreditkarten, E-Banking-Zugriffsberechtigungen oder Daueraufträgen. Diese Arbeiten lassen sich offenbar «nicht in vollem Umfang digitalisieren oder automatisieren».

Entsprechend verrechnet die Luzerner Kantonalbank eine einmalige Gebühr. Der Betrag entspricht dem Stundensatz, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben ist. 120 Franken. Dieselbe Summe verlangt das Geldhaus für die Eröffnung von Beistandschaftspositionen. Auch diese Gebühr ist neu.

27 Franken bei Valiant

Mit der Einführung einer Sondergebühr für Erben steht die Luzerner Kantonalbank ziemlich alleine da, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Die restlichen fünf Zentralschweizer Kantonalbanken bestätigen dem Blatt, dass solche Dienstleistungen kostenlos seien. Ebenfalls nichts zahlt man für die Abwicklung von Erbschaftsfällen bei Credit Suisse, UBS, Migros Bank oder Postfinance.

Raiffeisen Schweiz empfiehlt den eigenständigen Genossenschaftsbanken ebenfalls, keine Gebühr dafür zu verlangen. «Sollte der Aufwand sehr gross sein, empfiehlt Raiffeisen Schweiz, dass die Raiffeisenbank in Absprache mit dem Kunden ihren Aufwand normal verrechnet», zitiert die «Luzerner Zeitung» eine Person aus der Zentrale in St. Gallen.

Bei Valiant ist die Eröffnung der Erbenposition zwar kostenlos, für die Saldobestätigung verrechnet sie allerdings 27 Franken. (ise)

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