Warum wir im Alter alle weniger Geld bekommen
Die grosse Rentenschmelze

Auf breiter Front senken die Pensionskassen ihre Auszahlungssätze unter sechs Prozent. Am stärksten trifft es die SBB-Angestellten.
Publiziert: 12.04.2016 um 10:13 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 14:20 Uhr
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Schlagen Rentenalarm: SGB-Präsident Paul Rechtsteiner (links) und SGB-Chefökonom Daniel Lampart.
Foto: MARCEL BIERI
Vinzenz Greiner und Guido Schätti
Die grosse Rentenschmelze: Bähnler müssen die grössten Abstriche hinnehmen.
Foto: zvg

Die Renten schmelzen auf breiter Front dahin. Quer durch die Schweiz sei bei den Pensionskassen ein «bis vor kurzem nie vorstellbarer Rentenabbau im Gang», teilt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit. Wer heute 50 sei, müsse bei Renteneintritt mit massiv tieferen Renten rechnen. 

Der SGB stützt sich auf eine Auswertung der Daten von über 60 Pensionskassen. Demnach sind die Umwandlungssätze, also der jährlich ausbezahlte Prozentsatz des angesparten Kapitals, bei Pensionskassen auf breiter Front unter sechs Prozent gesunken. Bei einigen grossen Kassen sogar unter fünf Prozent. Im Schnitt sanken die Renten laut SGB in den letzten sieben Jahren um 10 Prozent. 

20 Prozent weniger Rente für SBB-Angestellte

Die grössten Abstriche müssen gemäss SGB-Auswertung die SBB-Angestellten hinnehmen. Bei ihnen sank der Umwandlungssatz von 6,52 auf 5,22 Prozent, was einer Rentensenkung von 20 Prozent entspricht. Bei der Post beträgt der Rückgang 17 Prozent, beim Industriekonzern Bühler 16 Prozent, bei der Beamtenkasse Publica 13 Prozent. 

Nur wer mindestens eine halbe Million Franken angespart habe, kann laut SGB nach der Pensionierung seinen gewohnten Lebensstil fortsetzen. Die Mehrheit der Bevölkerung müsse sich einschränken.

Werbung für AHVplus-Initiative

Die Gewerkschafter nutzen die Probleme in der zweiten Säule, um kräftig die Werbetrommel für ihre AHVplus-Initiative zu rühren, welche die AHV-Renten um 10 Prozent erhöhen will. Dafür müssten die Lohnprozente, die in die AHV fliessen, sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer um 0,4 Prozent erhöht werden. Laut SGB würde dieselbe Rentenerhöhung viel mehr kosten, wenn sie über die zweite Säule finanziert würde.

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