Mindestens zwei Monate wird Norwegens Langlauf-Star Therese Johaug aus dem Verkehr gezogen. Die norwegische Anti-Doping-Agentur (ADNO) will durch diese vorläufige Sperre Zeit für eine «gründliche Untersuchung» gewinnen. Die vorläufige Sperre trat am 18. Oktober in Kraft. Damit verpasst
Johaug den Weltcup-Auftakt in Ruka (Fi, 26./27. November).
Der Grund für den Entscheid. «Die Athletin scheint nicht in völliger Unschuld gehandelt zu haben», so Anstein Gjengedal, Vorsitzender des zuständigen Ausschusses.
Johaug war am 16. September positiv auf das verbotene androgene Steroid Clostebol getestet worden. Angeblich wegen einer Sonnencreme, die Johaug wegen eines Sonnenbrands auf der Lippe auftrug. Und die sie von ihrem mittlerweile zurückgetretenen Mannschaftsarzt Fredrik Bendiksen erhielt. Weder sie noch der Arzt hätten gewusst, dass die Creme Clostebol enthalte.
Hier liegt der Haken. In der Packungsbeilage werden Sportler auf Doping hingewiesen. Und auf der Packung prangt ein
riesengrosser Warnhinweis. Aber leider ein verwirrender. Was ist damit gemeint? Antwort A: Achtung Doping. Antwort B: Kein Doping drin.
Im Nachhinein ist klar, dass Antwort A gemeint ist. Doch zumindest hätte der Hinweis Arzt und Athletin zum Nachforschen animieren müssen. Denn wie der Anwalt in norwegischen Medien bestätigt, erhielt Johaug die komplette Packung – inklusive Hinweis und Beipackzettel.
«Ein Athlet ist verpflichtet, die Verpackung genau anzuschauen. Auch wenn der Arzt sie ihm gibt», sagt Matthias Kamber, Direktor von Antidoping Schweiz.
Warnsymbole auf Packungen sind nicht üblich und auch nicht international erfasst. Und deshalb auch nicht klar für die Sportler. Die Schweiz setzt deshalb auf ein anderes System.
«Auf unserer Homepage kann man jedes in der Schweiz erhältliche Medikament eingeben», erklärt Kamber. Sofort leuchtet ein Hinweis für den Gebrauch im und ausserhalb des Wettkampfes: rot (verboten), orange (mit Einschränkungen) oder grün (erlaubt). «Das Ampelsystem versteht jeder», sagt Kamber.