Gleich gegen zwei Entscheide des Zentralvorstands von Swiss Volley hat Volero Züri Unterland rechtliche Schritte ergriffen.
Zum einen gegen die Aufhebung des Aufstiegs/Abstiegs zwischen der NLA und der NLB und zum andern gegen den Abbruch der NLB-Meisterschaft.
Swiss Volley schreibt: «Beide Entscheide hat der Zentralvorstand von Swiss Volley aufgrund der bundesrätlich verfügten Anordnungen zur Pandemiebekämpfung gefällt, da diese einen geregelten und sportlich fairen Meisterschaftsbetrieb auf nationaler Ebene nicht gewährleisten.»
Entscheid «sachlich gerechtfertigt»
Im ersten Verfahren entscheidet das Regionalgericht Bern-Mittelland nun zugunsten von Swiss Volley, wie der Verband mitteilt: «Sämtliche von Volero Züri Unterland vorgebrachten Verfügungsansprüche halten der Anordnung vorsorglicher Massnahmen durch das Regionalgericht nicht stand.» Der Entscheid des Zentralvorstands sei «sachlich gerechtfertigt und unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes nachvollziehbar», begründet das Regionalgericht die Entscheidung.
«Das Gesuch wird vollumfänglich abgewiesen und die Prozesskosten bestehend aus Gerichtskosten und Parteientschädigung werden Volero Zürich, dem VBC Züri Unterland und den sechs betroffenen Spielerinnen auferlegt.»
Nora Willi, Präsidentin des Zentralvorstands, ist zufrieden: «Das Urteil des Regionalgerichts bestätigt uns im Zentralvorstand darin, dass unser Handeln angemessen und korrekt war.»
Gemäss Informationen von Volero Züri Unterland werde das zweite Gesuch um vorsorgliche Massnahmen gegen den Abbruch der NLB Meisterschaft zurückgezogen. (red)