20 Monate bedingte Freiheitsstrafe – so lautet das definitive Urteil des Walliser Kantonsgerichts im Fall von Yves Allegro (43). Der Grund: Der angeklagte Ex-Tennisspieler habe gegenüber der Klägerin Gewalt angewendet, und sie so zu sexuellen Handlungen gezwungen.
Demnach benahm sich der Walliser im Oktober 2014 an einer Zusammenkunft von europäischen Tennistrainern in Estlands Hauptstadt Tallinn gegenüber einer Trainerin der österreichischen Delegation unsittlich. Nach einer «Beizentour» landete Allegro schliesslich mit der Österreicherin in seinem Hotelzimmer, wo es zum geschilderten Vorfall kam.
Allegro legte Berufung ein
In erster Instanz war Allegro zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Ex-Tennisprofi legte aber Berufung ein und hat nun teilweise Erfolg. Das Gericht war der Ansicht, dass aufgrund der Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes und der Berichterstattung in den Medien über diesen Fall eine Strafmilderung angebracht sei. (red)