Der Streit ums Bootshaus auf dem Anwesen von Roger Federer (43) in Rapperswil-Jona geht in die nächste Runde. Erst im September bewilligten die Stadt Rapperswil und der Kanton St. Gallen den Bau, nun macht aber der Bund dem Tennis-Maestro einen Strich durch die Rechnung. Wie die «Linth-Zeitung» berichtet, habe das Bundesamt für Umwelt (Bafu) interveniert und eine Behördenbeschwerde eingereicht.
Diese richtet sich gegen den Neubau des Bootshauses mit Steg und einer Zufahrtsrinne sowie gegen den Abbruch der bestehenden Anlegestelle. Mit welcher Begründung das Bafu nun einschreitet, ist nicht bekannt. Denn wegen des aktuell laufenden Verfahrens will sich das Bundesamt – wie auch die Stadt Rapperswil-Jona und der Kanton St. Gallen – nicht weiter dazu äussern.
Eine solche Behördenbeschwerde sei selten, so die «Linth Zeitung». Jährlich erhebe das Bafu nur gerade eine Handvoll davon. «Mit der Behördenbeschwerde werden nur klare Rechtsverletzungen geahndet», erklärt eine Anwältin gegenüber dem Blatt.
Warum erteilte der Kanton Federer dann doch eine Bewilligung?
Grundsätzlich dürfe ausserhalb einer Bauzone und in einem Gewässerraum nicht gebaut werden. Eine Baubewilligung für das neue Bootshaus erhielt Federer im September aber trotzdem. Aus dem Grund, weil bereits eine Bewilligung für einen Bootsanlegerplatz bestanden habe, weil Kleinbauten im Gewässerraum teilweise doch erlaubt sind und weil Federers Bootshaus von 75 auf 50 Quadratmeter verkleinert wird.
Dass der Bund dem Kanton und dem 20-fachen Grand-Slam-Sieger nun trotzdem dazwischengrätscht, freut den Uferschutzverein Rives Publiques. «Das ist für uns extrem erfreulich», meint der Präsident Victor von Wartburg. Der Verein kämpft seit Jahren gegen Federers Bauvorhaben, reichte erst gerade im letzten Mai eine Einsprache ein – welche aber abgewiesen wurde. Wie es nun im Streit um Federers Bootshaus weitergeht, ist noch unbekannt.