Bumm Bumm Bankrott. Die Londoner Richterin Christine Derrett hat Boris Becker (49) am Mittwoch für pleite erklärt. Es geht um ein Darlehen der Privatbank «Arbuthnot Latham & Co» von zu bis sechs Millionen Euro.
Becker selbst antwortete auf Twitter: «Ich habe das Geld, um die Schulden zurück zu zahlen.» Er hätte bloss einen Monat Zeit gebraucht. Alleine der Wert von Beckers Anwesen auf Mallorca wird auf über sechs Millionen geschätzt.
My earnings are well publicised and it was a clear that I have the means to repay this debt !
The value of the asset in question
Übersetzung: «Meine Einkünfte sind gut dokumentiert und es war klar, dass ich die Mittel habe, diese Schuld zu begleichen.»
Jetzt aber ist der Schaden angerichtet. Weltweit ist der Ruf massiv angekratzt – und in England sind die Behörden aktiv. BLICK hat bei der englischen Anwaltskanzlei Duncan Lewis nachgefragt, was «Bobbele» jetzt blüht. Und ob die Engländer sich sogar an sein Vermögen in der Schweiz wagen dürfen.
«Ja, ausländische Gläubiger können in der Schweiz genauso Forderungen eintreiben, wie Schweizer Gläubiger», sagt Zivilrechts-Experte Tom Clark. Vielleicht müssen sie aber ein paar juristische Hürden mehr nehmen.
«Wirkt wie ein Mann, der den Kopf in den Sand steckt»
Der Grund, dass das Gericht Becker für bankrott erklärte: «Obwohl er viele Wertanlagen besitzt, hat er schon auf einen Gerichtsbeschluss von 2015 nicht reagiert. Darum hatte die Richterin kein schlechtes Gewissen und sagte, Becker wirke wie ein Mann, der seinen Kopf in den Sand steckt.»
Wie kann Becker das Konkursverfahren noch stoppen? «Er kann gegen den Gerichtsentscheid Rekurs einlegen. Oder er bezahlt seine Schulden und beantragt eine Annullierung des Verfahrens.» Becker hat kommuniziert, das zweite zu tun.
Far exceeds the debt owed to bank !
I intend to make application to have this order set aside immediately!
In the meantime,
Übersetzung: «Ich habe vor, einen Antrag zu stellen, um diesen Gerichtsentscheid so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen.»