Die australische Regierung will Novak Djokovic (34) nicht mehr länger im Land haben. Das macht das Urteil von Einwanderungsminister Alex Hawke (44) überdeutlich. Dem Serben wird das Visum für einen Aufenthalt im Land wieder entzogen.
Doch der neunfache Australian-Open-Sieger wehrt sich bis zum – bitteren? – Ende gegen eine frühzeitige Ausweisung. Den Auftakt dazu macht eine eilig angesetzte Anhörung vor Gericht am späten Freitagabend (Ortszeit).
Djokovic erhält eine letzte Gnadenfrist
Die beiden Anwälte Nick Wood und Paul Holdenson weibeln in dem digitalen Meeting für ein Eilverfahren, das im besten Fall schon am Sonntag ein endgültiges Urteil bringen sollte. «Jede Minute ist jetzt kostbar», sagt Wood. Die Zeit drängt für das Djokovic-Lager. Bereits am Montag beginnen die Australian Open, bei denen der Serbe als Titelverteidiger antreten würde.
Zumindest in diesem Punkt kann der Tennis-Star einen Mini-Sieg verbuchen. Am Sonntag soll vor Bundesgericht über das Schicksal von Novak Djokovic in Australien entschieden werden. Und die Regierung hat eingewilligt, den 34-Jährigen bis dahin nicht abzuschieben. Es ist eine letzte Gnadenfrist für die Weltnummer 1.
«Die Situation haben wir Minister Hawke zu verdanken»
Dass die Nerven in der Angelegenheit blank liegen, können selbst die Anwälte von Djokovic nicht verbergen. «Dass wir heute überhaupt in dieser Situation stecken, haben wir doch Minister Hawke zu verdanken», schnauzt Nick Wood in seinem Plädoyer. Dass die Regierung das Visum nun doch wieder zurückziehen will, sei ein «irrationaler Entscheid».
Und auch Richter Anthony Kelly, der zu Beginn der Woche eine erste Visums-Annullierung noch aufgehoben hatte, hat bei der Anhörung eine kurze Zündschnur. Als ihm die Diskussionen mit Djokovics Juristen zu bunt werden, verlässt Kelly den Saal kurzerhand für einige Minuten.
Nächste Anhörung am Samstag – und dann ins Abschiebe-Hotel?
Auf dem Court ist der «Djoker» schon immer ein Entfesslungskünstler gewesen. Ob er sich auch vor Gericht aus dieser misslichen Lage befreien kann, ist aber mehr als fraglich. Rechts-Experten geben dem Rekurs nur wenig Erfolgschancen.
Als erstes muss Djokovic nun bei der australischen Einwanderungsbehörde antraben (22 Uhr Schweizer Zeit). Bis dahin darf er in der Räumlichkeiten seiner Anwälte bleiben, erst danach droht ihm eine Rückkehr in eine der berüchtigten Abschiebe-Unterkünfte des Landes.