Boris Becker kann etwas durchatmen. Was bereits kolportiert wurde, ist nun offiziell: Das Kantonsgericht in Zug weist die von Hans Dieter Cleven eingereichte Klage gegen die Tennis-Legende ab.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass «weder eine Kündigung des Darlehens noch eine Aufhebungsvereinbarung oder das Vorliegen eines sonstigen Beendigungsgrundes nachgewiesen wurde». Beckers Rückzahlung sei deshalb nicht fällig.
Die Gerichtskosten muss Cleven tragen. Und er muss Becker sogar eine Parteientschädigung von 89'667 Franken zahlen. Cleven hat nun die Möglichkeit, binnen 30 Tagen Berufung einzulegen.
Aus dem Schneider ist Becker nun aber nicht. Deshalb kann er auch nur durchatmen. Das Gericht hält nämlich eindeutig fest, dass er beim Kläger mit 41,774 Millionen Franken in der Kreide steht. (sme)