Das im Rahmen der Corona-Pandemie verhängte Grossveranstaltungsverbot mit maximal 1000 Personen wird auf den 1. Oktober aufgehoben. Was bedeutet das für Spiele der Profiligen in Fussball und Eishockey? Jetzt hat Bundesrat Alain Berset gesprochen.
Das EDI schreibt in einer Mitteilung: «Die Meisterschaftsspiele der nationalen Eishockey- und Fussball-Profiligen sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen.»
Konkret heisst das:
- In den allen Fussball- und Hockeystadien gilt Maskenpflicht.
- Es sind nur Sitzplätze erlaubt. Maximal zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze dürfen belegt werden. Dies gilt sowohl für Freiluftstadien als auch für Hockeyhallen.
- Es gibt keine Platzkontingente für Gästefans. Im Gastronomiebereich gilt Sitzpflicht.
- Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird. Es gibt also kein absolutes Alkoholverbot in Sportstadien.
- Die Einhaltung der Massnahmen durch Zuschauerinnen und Zuschauer muss kontrolliert und Regelverstösse müssen geahndet werden.
Für die Durchführung der Spiele braucht es die Bewilligung der Kantone. Die könnten zusätzliche Massnahmen ergreifen. Das EDI schreibt: «Wenn sich die epidemiologische Lage massgeblich verschlechtert, kann ein Kanton eine Bewilligung widerrufen oder einschränkende Auflagen verfügen. Sie können beispielsweise die erlaubte Personenzahl reduzieren oder eine generelle Maskenpflicht für alle Veranstaltungen vorschreiben.» (red)
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