Für Autocrash
Didier Cuche verurteilt

Der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche ist von der Neuenburger Justiz wegen mehreren Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Er musste sich wegen eines Autounfalls vom Juni 2014 verantworten, bei dem er in zwei Pfosten der Streckenbegrenzung geprallt war.
Publiziert: 22.08.2016 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 15:55 Uhr
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Ex-Ski-Star Didier Cuche wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

20 Tagessätze auf Bewährung und 2000 Franken Busse – zu dieser Strafe wurde Ex-Ski-Star Didier Cuche (42) für seinen Verkehrsunfall im Juni 2014 verdonnert. Der Neuenburger fuhr damals mit seinem Auto zwei Begrenzungspfosten um.

Vom Vorwurf des Fahrens im angetrunkenen Zustand wurde Cuche von der Neuenburger Justiz jedoch freigesprochen. Die ursprünglich auf 30 Tagessätze und 6900 Franken Busse angesetzte Strafe wurde dementsprechend reduziert.

Cuche schreibt in einer Stellungnahme: «Ich habe heute erfahren, dass meine Einschätzung meines Fehlverhaltens im Zusammenhang mit einem Vorfall im Strassenverkehr leider vom Gericht nur teilweise geteilt wird. Ich stehe dazu, dass ich aufgrund eines Ausweichmanövers wegen eines Tieres einen Sachschaden verursacht habe. Somit ist mein Vergehen das Verlieren der Beherrschung des Fahrzeuges. Das Gericht schätzt mein Verhalten im Anschluss an den Vorfall als ungerechtfertigt ein. Dagegen hat das Gericht mich vom Vorwurf des Fahrens mit einem nicht vorschriftsgemäss ausgerüsteten Fahrzeug freigesprochen.»

Am Abend des Unfalls war Cuche auf dem Heimweg von einer Grillparty, als er in zwei Biene-Maja-Pfosten prallte. Er hinterliess eine Ölspur, die die Polizei bis zu ihm nach Hause führte.

Es gab vermehrt Gerüchte um eine Suff-Fahrt, die der ehemalige Super-G-Weltmeister aber mehrfach dementierte.

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