Wegen diesem Logo wird Schurtenberger bestraft
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Unerlaubte Werbung:Wegen diesem Logo wird Schurtenberger bestraft

Schwingerkönige über Sperre gegen Sven Schurtenberger
«Diese Strafe ist ungerecht»

Nach seiner Mega-Sperre bekommt Sven Schurtenberger mächtige Unterstützung: Die Schwingerkönige Wenger, Forrer und Ehrensberger stellen sich hinter ihn.
Publiziert: 01.11.2019 um 20:03 Uhr
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Wegen eines Nike-Logos auf seinem Schienbein wird Sven Schurtenberger gesperrt.
Foto: Sven Thomann
Marcel W. Perren und Emanuel Gisi

Das Urteil ist pickelhart: Der Innerschweizer Sven Schurtenberger (28), vor zweieinhalb Monaten noch eine der grossen Figuren beim Eidgenössischen, darf in der nächsten Saison weder bei Bergkranzfesten, Teilverbandsfesten noch bei auswärtigen Gauverbands- und Kantonalverbands-Festen antreten.

Der Grund: Beim ESAF waren unter Schurtenbergers hochgerutschtem Hosenbein auf dem Schienbeinschoner des Schwingers ein kleines «Nike»-Logo zu sehen. Das verstösst gegen das Werbeverbot des Eidgenössischen Schwingerverbandes (ESV).

Rekurs eingelegt

Ein klarer Fall. Aber mit brutalen Konsequenzen. Der zweifache Eidgenosse wird nächste Saison praktisch aus dem Verkehr gezogen. Schurtenberger zeigt sich gegenüber BLICK einsichtig: «Ich kenne das Reglement und weiss, dass Werbe-Aufdrucke verboten sind. Aber ich habe meinen Schienbeinschoner nicht bewusst gezeigt.»

Für ihn ist gleichzeitig klar, dass er sich wehren wird. Er hat Rekurs eingelegt. «Sie ist meiner Meinung nach viel zu hart und unangemessen. Ich sehe mich in meinem Recht auf die Ausübung meiner Arbeit eingeschränkt und werde mit meiner Anwältin gegen diese Sperre vorgehen.»

Wenger: «Strafe schiesst weit übers Ziel hinaus»

Und der 130-Kilo-Brocken bekommt königliche Unterstützung. Kilian Wenger (29), König von 2010 und damals wegen eines versehentlich gezeigten Adidas-Logos mit 500.- Franken gebüsst, sagt: «Wir wurden im Vorfeld des Eidgenössischen sensibilisiert, dass darauf geachtet werden würde. Aber diese Strafe schiesst für mich weit über das Ziel hinaus.»

Auch Nöldi Forrer springt Schurtenberger bei. «Ich finde es ungerecht, wenn ‹Schurti› für dieses kleine Vergehen für so viele Wettkämpfe gesperrt wird» sagt der König von 2001 zu BLICK. «Bei ihm war ja im Sägemehl nicht der Schriftzug eines Sponsors, sondern das Logo des Herstellers seiner Schienbeinschoner erkennbar. Und diese hat Sven meines Wissens selber bezahlt. Ich finde diese Wettkampf-Sperren aber auch deshalb das falsche Strafmass, weil damit auch die Festbesucher bestraft werden, schliesslich wäre ‹Schurti› für jeden Wettkampf eine grosse Bereicherung.»

Der Berner Oberländer Wenger schlägt vor: «Eine empfindliche Busse in der Höhe von 2000 oder 3000 Franken aussprechen und diesen für den Nachwuchs einsetzen. Das tut weh und gleichzeitig springt etwas für einen guten Schwing-Zweck heraus.»

Verband darf sich nicht dazu äussern

Eine Geldbusse fordert auch Noldi Ehrensberger, Schwingerkönig von 1977. «Die Wettkampfsperren gegen Sven stehen meiner Meinung nach in einem Unverhältnis zu seiner Tat», sagt der Nordostschweizer. «Eine Geldbusse würde dem ganzen mehr gerecht werden. Schliesslich ist Schurtenberger ansonsten ein tadelloser Sportsmann, der in seinem Verein auch viel für den Schwingernachwuchs leistet.

Weil es sich nach dem Rekurs beim Fall Schurtenberger um ein laufendes Verfahren handelt, kann man sich beim ESV nicht öffentlich äussern, wie Geschäftsführer Rolf Gasser auf BLICK-Anfrage erklärt. Klar ist aber: Bei Schurtenberger handelt es sich nicht um einen Wiederholungstäter, der den Funktionären bereits länger unangenehm aufgefallen wäre.

Das meint BLICK

Die Sache hat einen Haken

Das meint stv. Ressortleiter Emanuel Gisi

Der Fall scheint sonnenklar. Sven Schurtenberger, vor zweieinhalb Monaten am Eidgenössischen noch eine der grossen Figuren, hat mit dem Nike-Haken auf seinem Schienbeinschoner gegen das Werbeverbot des Eidgenössischen Schwingerverbandes verstossen. Aus Versehen. Aber Verstoss ist Verstoss, sagt die ESV-Werbekommission.

Doch auch wenn Artikel 3.2 des Werbereglements unmissverständlich besagt, dass im Sägemehl «auch Hersteller-Logos verboten» sind, ist die Strafe viel zu hart. Sie ist regelrecht drakonisch.

Die Sache hat einen Haken: Bleibt es dabei, ist die Kranzfestsaison für Schurtenberger gelaufen, bevor die Saisonvorbereitung überhaupt angefangen hat. Obwohl er sich mit seinem Vergehen keinen Vorteil verschafft hat. Er hat keinen Nike-Vertrag, hat keinen Rappen dafür bekommen, dass er sich diese Schoner übergestreift hat. Er wird dafür normal bezahlt haben.

Eines kann man ihm unterstellen: dass er ein «Laueri» ist. Wenn es Hunderten anderen Schwingern gelingt, ihre Sponsoren- und Hersteller-Logos vor dem Gang ins Sägemehl abzukleben, dann kann man das auch vom Luzerner verlangen.

Aber einen vom Schwingen auf höchstem Level auszuschliessen, nur weil er ein «Laueri» ist – das macht keinen Sinn. Es wird Zeit, dass der ESV Reglement und Strafenkatalog überdenkt. Und im Fall Schurtenberger Milde walten lässt.

Das meint stv. Ressortleiter Emanuel Gisi

Der Fall scheint sonnenklar. Sven Schurtenberger, vor zweieinhalb Monaten am Eidgenössischen noch eine der grossen Figuren, hat mit dem Nike-Haken auf seinem Schienbeinschoner gegen das Werbeverbot des Eidgenössischen Schwingerverbandes verstossen. Aus Versehen. Aber Verstoss ist Verstoss, sagt die ESV-Werbekommission.

Doch auch wenn Artikel 3.2 des Werbereglements unmissverständlich besagt, dass im Sägemehl «auch Hersteller-Logos verboten» sind, ist die Strafe viel zu hart. Sie ist regelrecht drakonisch.

Die Sache hat einen Haken: Bleibt es dabei, ist die Kranzfestsaison für Schurtenberger gelaufen, bevor die Saisonvorbereitung überhaupt angefangen hat. Obwohl er sich mit seinem Vergehen keinen Vorteil verschafft hat. Er hat keinen Nike-Vertrag, hat keinen Rappen dafür bekommen, dass er sich diese Schoner übergestreift hat. Er wird dafür normal bezahlt haben.

Eines kann man ihm unterstellen: dass er ein «Laueri» ist. Wenn es Hunderten anderen Schwingern gelingt, ihre Sponsoren- und Hersteller-Logos vor dem Gang ins Sägemehl abzukleben, dann kann man das auch vom Luzerner verlangen.

Aber einen vom Schwingen auf höchstem Level auszuschliessen, nur weil er ein «Laueri» ist – das macht keinen Sinn. Es wird Zeit, dass der ESV Reglement und Strafenkatalog überdenkt. Und im Fall Schurtenberger Milde walten lässt.

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