Die für vier Jahre und drei Monate ausgesprochene Sperre für den chinesischen Schwimmer Sun Yang wird nicht aufgehoben. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde des mehrfachen Crawl-Olympiasiegers und -Weltmeisters gegen einen Entscheid des Internationalen Sportgerichtshofs CAS abgewiesen. Die Sperre gilt rückwirkend vom Februar 2020 an.
Der CAS urteilte, dass Sun Yang rücksichtslos gehandelt habe, als Kontrolleure das Haus mit einer Dopingprobe verlassen wollten. In dem Fall geht es vor allem um diese mit einem Hammer zerstörte Probe aus dem Herbst 2018. Das Umfeld des mittlerweile 30-jährigen Schwimmers war direkt daran beteiligt. Sun Yang hatte die Tat damit verteidigt, dass die Kontrolleure nicht ausreichend zu identifizieren gewesen seien.
Wegen Verletzung der Dopingregeln hatte der CAS in Lausanne zunächst eine Sperre von acht Jahren ausgesprochen. Das Bundesgericht hiess das dagegen erhobene Revisionsgesuch von Sun Yangjedoch gut. (SDA)