Widerhandlung gegen Tierschutzgesetz?
Strafuntersuchung gegen Springreiter Estermann

Fünf Monate liefen die polizeilichen Ermittlungen gegen Paul Estermann schon. Nun wurde vom Staatsanwalt eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet.
Publiziert: 08.08.2017 um 16:14 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 12:57 Uhr
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Gegen Springreiter Paul Estermann wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Foto: EQ Images
Nicole Vandenbrouck

Der Wirbel um Springreiter Paul Estermann ging Mitte März los: Ein ehemaliger Pferdepfleger des Olympia-Reiters zeigte Fotos eines geschundenen, blutenden Pferdebauches, der von Estermanns Stute Castlefield Eclipse stammen soll. Und sagte aus, dass der 54-Jährige seine Spitzenpferde schlage (BLICK berichtete). Von Amtes wegen hatte die Veterinärpolizei des Kantons Luzern damals die Ermittlungen aufgenommen.

Diese sind nun abgeschlossen, fünf Monate später liegen die Ermittlungsakten beim zuständigen Staatsanwalt. Und Urs Wigger, Mediensprecher der Kapo Luzern, teilt mit: «Gegen die von Ihnen genannte Person ist eine Strafuntersuchung wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet worden.»

Ein übliches Vorgehen zwar, aber zumindest scheint es Anhaltspunkte für ein Delikt zu geben, ansonsten würde der Staatsanwalt die Ermittlungen nicht weiterführen, sondern einstellen.

Natürlich gilt aber weiterhin die Unschuldsvermutung für den Springreiter.

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