Aufgebot zum Polizei-Verhör
Estermann war schon 1995 am Pranger

Es ist nicht das erste Mal, dass Paul Estermann (53) der Tierquälerei verdächtigt wird. Schon vor 22 Jahren sorgte der Olympia-Reiter für negative Schlagzeilen.
Publiziert: 22.03.2017 um 23:48 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 01:03 Uhr
Schwere Vorwürfe: Estermann soll sein Top-Pferd Castlefield Eclipse misshandelt haben.
Foto: ENNIO LEANZA

Derzeit laufen Ermittlungen gegen den Schweizer Springreiter Paul Estermann (exklusiv im BLICK). Die Einvernahme des Olympia-Reiters von 2012 in London ist für diese Tage angesetzt. Da muss sich Estermann bei der Veterinärpolizei Luzern zu Vorfällen äussern, die sein ehemaliger Pferdepfleger Zdenek Dusek (39) beschrieben hatte.

Von minutenlangen Peitschenschlägen war die Rede. Vom Leiden der Top-Pferde Lord Pepsi und Castlefield Eclipse. Als Beweis zeigte der Tscheche Fotos des Bauchs der Stute mit blutenden Wunden.

Busse von 1500 Franken

Der Schweizerische Verband für Pferdesport veröffentlichte eine Stellungnahme, in der mitgeteilt wurde, dass Estermann den SVPS ordnungsgemäss über die Ermittlungen orientiert habe. Und weiter: «Der SVPS wird die Angelegenheit weiterverfolgen sowie gegebenenfalls notwendige Massnahmen treffen.» Dies aber erst nach einer vollständigen Aufklärung des Falls. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung.

Eine weisse Weste aber hat der Springreiter nicht! Bereits 1995 gab es einen «Fall Estermann»: Am prestigeträchtigen Turnier in Aachen (De) wurde der damals erst 31-Jährige von einem Chef-Veterinär des Weltverbandes FEI angezeigt. Dieser hatte den Verdacht, dass die Beine von Estermanns damaligem Wallach Piquet mit einem ätzenden Mittel sensibilisiert worden waren. Dieses sogenannte Blistern verstärkt die Schmerzen, wenn das Pferd mit den Beinen an das Hindernis stösst – und ist verboten!

Die Verwendung von chemischen Substanzen konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, es gab damals weder Beweise für einen Täter noch Zeugen.

Estermann wurde von der juristischen Kommission der FEI vom Verdacht der Tierquälerei entlastet – wurde aber zu einer Busse von 1500 Franken verurteilt wegen Unterlassung der Sorgfaltspflicht.

Damals wurde er in der «Pferdewoche» so zitiert: «Dieses Urteil muss ich akzeptieren. (…) Als Reiter bin ich für das Pferd verantwortlich (…). Wichtig ist, dass man mir keine Tierquälerei vorwerfen kann.»

Ob das auch im aktuellen Fall so sein wird?

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