Wenn man denkt, es geht nicht mehr tiefer, setzt Jan Ullrich noch einen drauf. Seit Freitagabend sitzt der 44-jährige Deutsche in einer psychiatrischen Einrichtung in Frankfurt (BLICK berichtete).
Der Ex-Radstar soll im Luxus-Hotel «Villa Kennedy» im Drogen- und Alkrausch eine Prostituierte misshandelt haben. Die Mordkommission der Polizei hat Ermittlungen wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
Es ist nicht das erste Mal, bei dem Ullrich mit der Justiz in Konflikt kommt. Denn in der Schweiz ist er momentan noch auf Bewährung. Auslöser ist sein Autounfall am Bodensee mit zwei Promille Alkohol und zwei Verletzten im Jahr 2014. Lässt er sich noch einmal etwas zu schulden kommen, drohen ihm 21 Monate Gefängnis.
Schweizer Urteil könnte eine Rolle spielen
Die berechtigte Frage: Muss Ullrich diese Strafe nun absitzen, falls er auch in Deutschland rechtsgültig verurteilt wird? In der «BILD» liefert der St. Galler Anwalt Markus Neff die Antwort.
Er erklärt: «Falls Ullrich nun in Deutschland verurteilt würde, hätte dies auf die in der Schweiz ausgesprochene Bewährungsstrafe keinen Einfluss und diese würde deswegen auch nicht vollzogen. Jan Ullrich hat sich somit aktuell nicht vor einer Haftstrafe in der Schweiz zu fürchten.»
Durchaus denkbar ist allerdings, dass sein Vergehen in der Schweiz – wo Ullrich bis 2016 wohnte – bei einem allfälligen Urteil in Deutschland bei den Richtern beim Strafmass eine Rolle spielen kann. (rib)