Kommission hat entschieden
Flückiger darf wieder an den Start

Die Disziplinarkommission von Swiss Olympic hat entschieden: Mathias Flückiger darf wieder starten, seine Sperre ist aufgehoben.
Publiziert: 19.12.2022 um 11:15 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2022 um 17:49 Uhr
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Mathias Flückiger darf wieder an den Start.
Foto: keystone-sda.ch

Kurz vor den Festtagen bekommt Mathias Flückiger frohe Kunde. Das Mountainbike-Ass darf wieder an den Start. Die Disziplinarkammer von Swiss Olympic hat die am 18. August ausgesprochene provisorische Sperre aufgehoben. Doch gleichbedeutend mit einem Freispruch ist dies noch nicht.

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«Ich habe nie gedopt»
Mathias Flückiger
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«Ich habe nie gedopt. Der Entscheid der Disziplinarkammer ist für mich eine extrem grosse Erleichterung. Es waren die schlimmsten fünf Monate meines Lebens. Nach monatelangem, enorm belastendem Warten blicke ich nun wieder optimistisch in die Zukunft. Sportlich bin ich motivierter denn je und ich arbeite täglich an meinem Comeback», wird Flückiger in einer Mitteilung zitiert.

Einen Tag vor dem EM-Rennen in München wird der 34-Jährige von Swiss Sports Integrity (SSI) aus dem Verkehr genommen. Bei einer Dopingprobe vom 5. Juni bei den Schweizer Meisterschaften wurde 0,3 Nanogramm pro Milliliter der verbotenen Substanz Zeranol nachgewiesen. Der Befund wurde jedoch als atypisch statt positiv gewertet, da der Schwellenwert von fünf Nanogramm pro Milliliter nicht überschritten wurde.

Weitere Doping-Proben und Haarprobe zur Entlastung

Das Lager von Flückiger warf der SSI im Anschluss vor, sich nicht an die Untersuchungsvorgaben der WADA gehalten zu haben. Er legte der Kommission nebst den zwei negativen Doping-Proben und nach den Schweizer Meisterschaften eine negative Haarprobe vor, die auf Eigeninitiative Flückigers durchgeführt wurde. Zudem sollen wissenschaftliche Erkenntnisse, die Zeranol eine anabole Wirkung absprechen, ihn weiter entlasten.

Der Kommission-Entscheid spricht den Vize-Olympiasieger von Tokio aber nicht frei. Der Fall könnte – analog des Alex-Wilson-Falls – noch vor den Internationalen Gerichtshof in Lausanne (CAS) gezogen werden. Damals legten die WADA und World Athletics Rekurs beim CAS ein, worauf die provisorische Sperre des Sprinters wieder eingesetzt wurde.

So reagiert Swiss Sports Integrity

Die provisorische Sperre von Mathias Flückiger ist aufgehoben, Swiss Sport Integrity hält indes in einer Mitteilung weiter an ihrem Standpunkt fest. «Swiss Sports Integrity ist nach wie vor der Meinung, dass aufgrund der umfangreichen Abklärungen ein abnormes Analyseresultat vorlag und die provisorische Sperre dadurch zwingend erforderlich war. Swiss Sport Integrity wird den Entscheid prüfen und basierend darauf die nächsten Schritte einleiten.»

Die provisorische Sperre von Mathias Flückiger ist aufgehoben, Swiss Sport Integrity hält indes in einer Mitteilung weiter an ihrem Standpunkt fest. «Swiss Sports Integrity ist nach wie vor der Meinung, dass aufgrund der umfangreichen Abklärungen ein abnormes Analyseresultat vorlag und die provisorische Sperre dadurch zwingend erforderlich war. Swiss Sport Integrity wird den Entscheid prüfen und basierend darauf die nächsten Schritte einleiten.»

Von Position drei auf 24 gefallen

Die viermonatige Sperre hat sportlich grosse Auswirkungen für Flückiger gehabt. «In dieser Zeit bin ich in der Weltrangliste von Position 3 auf 24 zurückgefallen und meine Startposition hat sich dadurch massiv verschlechtert. Auch fehlt mir Wettkampfpraxis und ich habe die gesamte zweite Saisonhälfte mit den Höhepunkten EM und WM verpasst.»

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«Die ständige Unsicherheit muss endlich ein Ende haben»
Mathias Flückiger
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Der Ball liegt nun aber wieder bei der SSI, die die Probe vom 5. Juni wieder unter den WADA-Vorgaben analysieren muss. Bis zum finalen Entscheid im aktuellen Fall könnte es noch Monate dauern. Flückiger: «Ich wünsche mir, dass mein Fall möglichst bald abgeschlossen werden kann. Die ständige Unsicherheit, das monatelange Warten, die unbegründeten Anschuldigungen müssen endlich ein Ende haben.» (smi)

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