Kein Kavaliersdelikt im Radsport
Diese (sehr) harten Strafen drohen Motor-Sündern!

Radprofis oder Teams, die mit unerlaubten technischen Hilfsmitteln tricksen, müssen mit drastischen Sanktionen der UCI rechnen. Das zeigt ein Blick in den Bussenkatalog.
Publiziert: 20.04.2016 um 11:20 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 11:20 Uhr
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Sind hier alle korrekt unterwegs? Das Feld beim Amstel Gold Race 2016.
Foto: EQ Images

Der Schweizer IAM-Profi Martin Elmiger hat eine deutliche Meinung über die «Motor-Doper» im Radsport. «Für mich ist das viel schlimmer als medizinisches Doping. Es ist skrupellos», meint der 37-jährige Zuger.

Noch sind keine Namen von Sündern bekannt. Wird aber einer mit einem unerlaubten Antrieb im Velorahmen erwischt, sind die Konsequenzen drastisch.

Im Reglement der UCI heisst es unter Punkt 1.3.010 eindeutig: «Der Antrieb des Fahrrads wird durch die Beine in einer kreisförmigen Bewegung mit einem Pedal ohne elektrische oder sonstige Hilfe gewährleistet.»

Im Katalog der Sanktionen wird auch auf diesen Punkt Bezug genommen. Jegliche Benutzung von unerlaubten technischen Hilfsmitteln – durch den Fahrer oder die Mannschaft – wird hart bestraft.

Die Fahrer trifft es so: «Disqualifikation; mindestens sechs Monate Sperre; Busse zwischen 20'000 und 200'000 Franken».

Auch das Team muss bei einem Betrugsfall büssen. «Disqualifikation; mindestens sechs Monate Sperre; Busse zwischen 200'000 und zwei Millionen Franken». Happig! (rib)

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