Dopingjäger wegen Urteil entsetzt
Freispruch für Mountainbike-Star Flückiger

Eine gute und eine schlechte Nachricht für Mountainbike-Star Mathias Flückiger: Die Doping-Vorwürfe gegen den Fahrer konnten nicht bestätigt werden. Allerdings laufen die Dopingjäger jetzt Sturm gegen den Entscheid.
Publiziert: 24.05.2024 um 18:13 Uhr
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Aktualisiert: 24.05.2024 um 21:58 Uhr
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Good News für Mountainbike-Star Mathias Flückiger: Die Dopingvorwürfe gegen ihn konnten nicht bestätigt werden.
Foto: keystone-sda.ch
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Andrea CattaniRedaktor Sport

Es ist die ersehnte gute Nachricht für den Schweizer Mountainbike-Star Mathias Flückiger: Der Doping-Verdacht, der dem 35-Jährigen seit mittlerweile fast zwei Jahren und einer im Dezember 2023 wieder aufgehobenen provisorischen Sperre durch die Swiss Sport Integrity anhaftete, konnte gemäss Blick-Informationen nicht belegt werden. In der Verhandlung vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports wurden am Freitag Flückigers Dopingprobe und Analyseresultat als nicht verwertbar deklariert. 

Für Flückiger ist das ein Befreiungsschlag. Der Gesamtweltcupsieger und Olympia-Zweite von 2021 hatte seit Bekanntwerden der Sperre seine Unschuld beteuert.

So kams zum Doping-Vorwurf gegen Flückiger

Am 5. Juni 2022 nach der SM in Leysin VD werden bei Mathias Flückiger in einer Dopingprobe 0,3 Nanogramm pro Milliliter der anabolen Substanz Zeranol nachgewiesen. Weil der Befund aber unter dem festgelegten Schwellenwert von 5,0 Nanogramm pro Milliliter liegt, gilt er zunächst nicht automatisch als positiv. Er wird als sogenannt atypisch gewertet, woraufhin Swiss Sport Integrity (SSI, vormals Antidoping Schweiz) weitere Abklärungen veranlasste.

Am 18. August zieht SSI Flückiger dann aber als provisorisch gesperrt aus dem Verkehr. Es ist nun fälschlicherweise von einer positiven Probe die Rede. Vier Monate später hebt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic die Sperre wieder auf – sie folgt damit der Darstellung der Flückiger-Seite. Diese wirft SSI Verfahrensfehler vor. Ein atypischer Befund wird nicht öffentlich gemacht. Und die Beweislast liegt nicht beim Athlet, sondern bei SSI.

Der Fall bleibt über Monate hängig, die Anwälte haben viel zu tun. Dann spricht die DK im Mai 2024 Flückiger definitiv frei. Seine Probe gilt als nicht verwertbar. SSI und die Welt-Dopingagentur Wada verzichten auf einen Weiterzug.

Am 5. Juni 2022 nach der SM in Leysin VD werden bei Mathias Flückiger in einer Dopingprobe 0,3 Nanogramm pro Milliliter der anabolen Substanz Zeranol nachgewiesen. Weil der Befund aber unter dem festgelegten Schwellenwert von 5,0 Nanogramm pro Milliliter liegt, gilt er zunächst nicht automatisch als positiv. Er wird als sogenannt atypisch gewertet, woraufhin Swiss Sport Integrity (SSI, vormals Antidoping Schweiz) weitere Abklärungen veranlasste.

Am 18. August zieht SSI Flückiger dann aber als provisorisch gesperrt aus dem Verkehr. Es ist nun fälschlicherweise von einer positiven Probe die Rede. Vier Monate später hebt die Disziplinarkammer (DK) von Swiss Olympic die Sperre wieder auf – sie folgt damit der Darstellung der Flückiger-Seite. Diese wirft SSI Verfahrensfehler vor. Ein atypischer Befund wird nicht öffentlich gemacht. Und die Beweislast liegt nicht beim Athlet, sondern bei SSI.

Der Fall bleibt über Monate hängig, die Anwälte haben viel zu tun. Dann spricht die DK im Mai 2024 Flückiger definitiv frei. Seine Probe gilt als nicht verwertbar. SSI und die Welt-Dopingagentur Wada verzichten auf einen Weiterzug.

Noch ist der Fall für Flückiger nicht vorbei

Doch mit dem Entscheid folgt zugleich der Knall: Denn für die Dopingjäger der Swiss Sports Integrity (SSI) ist der «Entscheid nicht nachvollziehbar und falsch». SSI erachtet die «an der Verhandlung vorgebrachten juristischen sowie naturwissenschaftlichen Argumente der Gegenpartei als falsch». Zudem halte man die eingeräumte Frist zur Anhörung für massiv zu kurz angesetzt und damit sei das rechtliche Gehör verletzt worden. «Swiss Sport Integrity wird nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und nach eingehender Analyse entscheiden, ob sie das Urteil an den internationalen Sportgerichtshof (TAS) weiterziehen wird.»

Das Urteil der Disziplinarkammer ist noch nicht rechtskräftig. Ganz ausgestanden ist der Fall für Flückiger also noch immer nicht. Am späten Freitagabend gibt der Mountainbike-Profi dann noch ein Statement per Medienmitteilung ab: «Höchst erfreut, aber vor allem erleichtert» habe er das Urteil Kenntnis genommen. Weiter dazu äussern wolle er sich nicht, weil er sich aktuell aufs Sportliche konzentrieren wolle. 

Und das heisst in diesen Tagen: Kampf ums Olympia-Ticket. Dort ist Mathias Flückiger unter Zugzwang. Am Wochenende steht das Weltcuprennen im tschechischen Nove Mesto an.

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