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Neues Jahr – alte Probleme
FC Schaffhausen meldet Einigung mit Vorbesitzern

Es ist das neuste Kapitel im Clinch zwischen der früheren Schaffhausen-Besitzerfamilie Fontana und FCS-Boss Roland Klein.
Publiziert: 09.01.2020 um 16:38 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 00:19 Uhr
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FCS-Boss Roland Klein: Längst keinen Kontakt mehr zu Marco und Andrea Fontana.
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Matthias Dubach

Es ist eine Meldung in einem FCS-Newsletter, die das Ende eines Dauer-Zwists mit vielen gegenseitigen Anschuldigungen zu markieren scheint. «Die FC Schaffhausen AG hat sich mit Andrea Fontana und Marco Truckenbrod Fontana auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt. Die beiden ehemaligen Arbeitnehmer scheiden per sofort aus der Organisation aus», teilt Schaffhausen mit.

Ist also ein Jahr nach dem Tod von Klub-Patron Aniello Fontana († 71) der Zoff zwischen der Familie Fontana und dem neuen FCS-Boss Roland Klein ad acta gelegt?

Kommunikation via Anwälte

Die Antwort ist: Nein. Die Eiszeit zwischen neuen und alten Klubbesitzern hält weiter an. Der frühere Geschäftsführer, Marco Truckenbrod Fontana, sagt zu BLICK: «Ich äussere mich nicht zu Roland Klein. Das Thema ist für mich abgeschlossen. Unsere Verträge sind schon lange rückwirkend auf Oktober gekündigt worden.» Und Klubbesitzer Klein sagt am Rande des FCS-Testspiels gegen den FCZ: «Ich habe schon länger keinen Kontakt mehr zu den Fontanas.» Kommuniziert wird nur via Anwälte.

Getrennt hatten sich die Parteien bereits im Juli. Eigentlich wollte Klein die beiden im Verein einbinden, aber stiess diesen Entscheid wenige Wochen nach der Übernahme wieder um. Nicht zuletzt wegen des Zoffs um die Stadion AG.

«Würde in den sauren Apfel beissen»

Klein hätte diese Betreibergesellschaft wie die FCS AG (Sportlicher Teil) längst übernehmen sollen. Aber er will erst Mehrheitsaktionär werden, wenn die Stadion AG schuldenfrei ist. Das sei sie längst, sagt die Familie Fontana. Doch nun hat Klein eingelenkt und will die führungslose Stadion AG doch noch kurz vor der Liquidation übernehmen.

Das Kantonsgericht muss jetzt entscheiden, ob Klein selber oder ein neutraler Notar zu einer GV einladen darf. Klein sagt: «Der Fall lässt sich nicht so abwickeln, wie das die alte Besitzerschaft will. Deshalb würde ich nochmals in den sauren Apfel beissen.»

Doch eine Frage bleibt: Lenkt Klein jetzt ein, weil er will oder weil er wegen gewissen Vertragsklauseln muss?

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