Der Schweizer Sport wird diverser und schafft klare Regeln für alle, so wurde es von Swiss Olympic im ersten Branchenstandard für den Schweizer Sport verabschiedet.
Dieser sogenannte Branchenstandard bündelt und konkretisiert die Erwartungen, die an die Verbände, Vereine und Veranstalter gestellt werden, um Finanzhilfen oder Fördergelder von Swiss Olympic oder des Bundes zu erhalten. Zugleich dient er diesen Akteuren als Umsetzungshilfe für Ethik und Qualität im Schweizer Sport.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für alle nationalen Sportverbände unter anderem eine verbindliche Geschlechterquote für die höchsten Leitungsgremien. Im Vorstand müssen beide Geschlechter zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Diese Vorgabe im Sinne der Diversität stammt aus der revidierten Sportförderverordnung des Bundes und ist nun im ersten Branchenstandard des Schweizer Sports verbindlich festgehalten.
Amtszeitbeschränkung und angepasste Mittelvergabe
Der Standard hält in den drei Themenfeldern Governance, Mensch und Umwelt/Fairness zahlreiche Bedingungen und Aufgaben fest. Für Swiss Olympic gelten diese ab sofort, für die nationalen Sportverbände ab 2025 – und ab 2026 auch für Vereine und Veranstalter, die Finanzhilfen für die Durchführung von J+S-Kursen beziehen.
Zu den Anforderungen im Bereich Governance zählt etwa auch eine Amtszeitbeschränkung, ausserdem sind Wahlzyklen von maximal vier Jahren vorgesehen. Auch das Verbandsfördermodell von Swiss Olympic soll per 2027 angepasst werden. Bei der Mittelvergabe im Schweizer Sport werden künftig Themen wie Ethik, Nachhaltigkeit und Diversität stärker gewichtet.
Start des neuen Sportgerichts
Auch bei der Intervention gibt es weitere Optimierungen. Für die Sanktionierung von Ethik- sowie Doping-Verstössen wird neu die Stiftung Schweizer Sportgericht zuständig sein. Damit sollen die neuen Anforderungen im Bereich Ethik noch effizienter, fachspezifischer und unabhängiger erfüllt werden können.
Die Stiftung Schweizer Sportgericht folgt auf die bisherige Disziplinarkammer des Schweizer Sports und hat ihren operativen Betrieb am 1. Juli aufgenommen. Die Kommunikation von Urteilen erfolgt im Zuge der noch grösseren Unabhängigkeit durch das Sportgericht selbst und nicht mehr via Swiss Olympic, wie das bei der Disziplinarkammer der Fall war.