Rekurs gegen Lizenz-Entzug
Skandal-Sprinter Mancini darf wieder starten

Dank seines Rekurses darf Pascal Mancini (29) ab sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Viel davon haben dürfte der Sprinter aber vorerst nicht.
Publiziert: 04.10.2018 um 13:34 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2021 um 12:44 Uhr
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Pascal Mancini zeigte mehrmals die Quenelle – der Gruss ist unter Rechtsextremisten als umgekehrter Hitler-Gruss bekannt.
Foto: freshfocus

Skandal-Sprinter Pascal Mancini (29) darf ab sofort wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Das, nachdem der Leichathletik-Verband dem Freiburger Ende Juli dessen Lizenz und somit auch die Start-Erlaubnis an Wettkämpfen entzogen hatte. Dadurch verpasste Mancini die EM in Berlin.

Der Sprinter hatte zuvor mit rechtsextremistischen Facebook-Einträgen für Aufsehen gesorgt und damit gegen Richtlinien des Verbandes verstossen.

Weil sein Anwalt gegen den Lizenz-Entzug Rekurs eingereicht hat, ist Mancinis Startverbot nun zumindest vorübergehend aufgehoben. Dumm für den Skandal-Sprinter: Die Wettkampf-Saison ist vorüber.

Warten auf Verbandsentscheid

Weiter geht es mit erst dem Start in die Hallensaison im Januar. Ob Mancini dann immer noch sprinten darf, ist noch offen. Denn das Schiedsgericht will bis spätestens dann einen Entscheid in der Causa Mancini gefällt haben.

Stützt das Gremium den Verbandsentscheid, bleibt der Romand gesperrt. Diesem bliebe in diesem Fall nur der Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne. Ob Mancini damit sein Image wieder aufpolieren kann, ist zumindest fraglich. (law)

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