Im aussergewöhnlichen Doping-Fall um den Schweizer Handball-Torhüter Nikola Portner gab sein Klub am Montagnachmittag bekannt, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.
«Es lägen, so die Staatsanwaltschaft, ‹keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte gegen das Anti-Doping-Gesetz oder das Betäubungsmittelgesetz verstossen› habe», schreibt der SC Magdeburg über seinen Rechtsanwalt Professor Rainer Tarek Cherkeh.
Kein Einfluss auf die drohende Sperre
Sportlich gesehen verändert die Nachricht die Ausgangslage für Portner aber nicht. Nachdem er bei einem Spiel am 10. März positiv auf Spuren von Crystal Meth getestet worden ist, suspendierte ihn die Bundesliga bis zur abschliessenden Klärung des Sachverhalts. Wenn auch die B-Probe positiv ausfällt, was in diesen Fällen die Regel ist, muss Portner seine Unschuld beweisen. Heisst: Er muss schlüssig erklären können, wie das Crystal Meth in seinen Körper gelangen konnte. Kann Portner das nicht, droht ihm unabhängig vom eingestellten Strafverfahren eine lange Sperre.
«Strafrechtlich und sportrechtlich sind es zwei verschiedene Herangehensweisen. Das ist natürlich eine unterschiedliche Betrachtungsweise», sagte Sprecherin Eva Bunthoff von der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland der Deutschen Presse-Agentur. (dti/sda)