Der Tschetschene war Anfang Dezember wegen ungetreuer Geschäftsführung und Misswirtschaft sowie wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt worden. Von den ausgesprochenen drei Jahren Freiheitsstrafe müsste er gemäss dem Schuldspruch die Hälfte im Gefängnis absitzen.
Zudem sollte er 40'000 Franken an die Gerichtskosten bezahlen. Um die Gerichtskosten und Entschädigungen an Kläger zu bezahlen, sollten auch zwei beschlagnahmte Autos von Tschagajew verkauft werden, wie das Gericht festhielt.
Tschagajews Verteidiger sagte am Dienstag, sein Mandant habe die Beschwerde vor Weihnachten eingereicht. Er bestätigte eine Meldung der Medien Arc'Info. Im Prozess hatte er auf Freispruch plädiert. Tschagajew hatte seine Unschuld beteuert. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verlangt.
Unter der Führung des Tschetschenen Tschagajew war der Schweizer Traditionsverein Neuchâtel Xamax am 26. Januar 2012 innerhalb von nur acht Monaten Konkurs gegangen. Zurück blieb ein Schuldenberg von 20,1 Millionen Franken.