Die Fussball-Weltmeisterschaft in Russland steht vor der Tür. Und WM-Zeit ist bekanntlich auch Tippspiel-Zeit! Etliche Firmen, Vereine und Freundeskreise organisieren auch in diesem Jahr wieder eigene Tippspiele. Oft müssen die Fussball-Fans einen Grundeinsatz bezahlen, um teilnehmen zu können. Dafür locken fette Gewinne! Wer in den Gruppenspielen und KO-Runden das beste Näschen hat, wird Tipp-Champion und holt sich den Pot.
Aber aufgepasst: Ein WM-Tippspiel unter Freunden um Geld kann eine Anzeige und hohe Bussen nach sich ziehen. BLICK klärt auf:
Sind private Tippspiele mit Geldeinsätzen erlaubt?
Nein, sie sind illegal! In der Schweiz haben Swisslos und die Loterie Romande das strikte Monopol auf Sportwetten. Private WM-Tippspiele um Geld verstossen demnach grundsätzlich gegen Artikel 43 Ziffer 2 der Lotterieverordnung.
Gibt es für die WM eine Ausnahme?
Im Gesetz natürlich nicht, in der Tat aber schon. Die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) drückt in manchen Fällen ein Auge zu.
Was muss man beachten?
«Die Comlot interveniert in der Regel nicht, wenn das Tippspiel mit relativ bescheidenen Einsätzen und einem begrenzten Teilnehmerkreis durchgeführt wird», sagt Comlot-Direktor Manuel Richard. Ausserdem dürfe der Veranstalter keine Einnahmen generieren, sondern einzig die eingesetzten Beträge verwalten und vollumfänglich wieder ausschütten. Wer die Comlot also nicht auf den Plan rufen will, sollte das WM-Tippspiel überschaubar gestalten — und ja nicht in die eigene Tasche wirtschaften.
Hat die Comlot schon einmal eingegriffen?
«Interventionen seitens der Comlot kommen selten vor», sagt Manuel Richard. In der Praxis werde die Comlot auch häufig angefragt, ob ein geplantes Tippspiel rechtskonform sei.
Was sind die Konsequenzen für fehlbare Organisatoren?
Wer sich nicht an das ungeschriebene Gesetz der Comlot hält, muss mit einer Anzeige rechnen. Es kann zu einer Busse von bis zu 10'000 Franken kommen!