Die Fussball-Weltmeisterschaft setzt kein Gesetz ausser Kraft. Das macht Toprak Yerguz, Sprecher des Justiz- und Sicherheitsdepartements Basel-Stadt unmissverständlich klar. «Es gelten die gleichen Regeln wie ausserhalb der WM.» Das heisst: Ruhezeiten und Verkehrsregeln müssen respektiert werden! Yerguz will deshalb nicht ausschliessen, dass bei einem Autokorso Bussen verteilt werden. «Wir gehen jedoch mit Augenmass mit Feiernden um.»
Auch in Zürich will die Polizei mit gesundem Menschenverstand vorgehen, wie Stadtpolizei-Sprecher Marco Cortesi erklärt. «Ein bisschen Emotionen muss man zulassen.» Wegen Gehupe und Autokorsos wird die Polizei nicht sogleich einschreiten. Sie drückt bis zu einem gewissen Mass ein Auge zu. «Etwa nach einer Stunde hat die Nachsicht der Polizei dann aber ihre Grenze erreicht», sagt Cortesi. Und scherzt: «Wenn die Schweiz Weltmeister wird, darfs auch etwas länger dauern.»
Sicherheit an erster Stelle
Null Toleranz ist allerdings zu erwarten, wenn Fussballfans sich selbst oder andere gefährden. Das beginnt bereits beim Heraushalten einer Fahne aus dem Autofenster. Aber auch eine Fahne am Steuer ist selbstverständlich strikt verboten.
Die Luzerner Polizei wird nach den Spielen an neuralgischen Stellen vermehrt präsent sein, wie Sprecher Kurt Graf erklärt. «Ein spezielles Augenmerk haben wir auf Situationen, wo Gefahren für Verkehrsteilnehmer bestehen, wie beispielsweise beim Mitfahren auf der Motorhaube, beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung.» Wenn die Sicherheit nicht tangiert ist, will die Polizei aber auch in Luzern verhältnismässig agieren.
An einigen Orten wie in der Stadt St. Gallen, in Freiburg oder im Waadtland haben die Fans für Autokorsos und Gehupe ein Zeitlimit von einer Stunde nach Spielende. Dionys Widmer, Sprecher der Stadtpolizei St. Gallen: «Aber wir tolerieren in dieser Stunde nicht alles. Wenn die Sicherheit betroffen ist oder wenn jemand ununterbrochen hupend durch die Stadt fährt, dann schreiten wir trotzdem ein.»
Kein Zeitlimit nennt die Kantonspolizei Bern. Dafür beschreibt sie in einem Blog-Eintrag ausführlich, wie sicheres Mitfahren im Autokorso funktioniert. Anstatt eine Fahne aus dem Fenster zu schwenken, empfehlen sich Ansteckfähnchen für die Fenster. «Die Fähnchen müssen so angebracht werden, dass sie niemanden gefährden und nicht herunterfallen können», heisst es. Sie müssen bei leichtem Druck genügend nachgeben und splittersicher sein.
Balkon-Fahnen nicht problematisch
Mit den Fahnen ist es auch sonst nicht einfach. Das zeigt eine Schweizerfahne in Zürich-Wollishofen, die im Quartier für mächtig Zoff sorgt. Die Bewohnerin eines Wohnblocks an der Besenrainstrasse erhielt einen anonymen Wutbrief inklusive Beweisfoto, weil sie eine Schweizerfahne am Balkon aufhängte. Im Flugblatt lässt der Anwohner seiner WM-Abneigung freien Lauf: «Ich bin auch ein Schweizer. Aber Ihr Patriotismus geht mir echt zu weit. Die Fahne nervt mich ungemein. Ich stehe absolut nicht auf Fussball!!!»
Sind Balkon-Fahnen verboten? Die Liegenschaftseigentümerin wollte sich auf Anfrage von BLICK nicht äussern. Der Fachmann winkt aber ab: «Ich kenne keine Hausordnung, die das temporäre Aufhängen einer Fahne auf dem Balkon verbietet», sagt Walter Angst vom Zürcher Mieterverband. Vermieter könnten aber verlangen, dass der Schmuck abgenommen wird, wenn er gut sichtbar sei.
Arbeit geht vor
Bleibt noch zu klären, was man dem Arbeitgeber während der WM zumuten darf und was nicht. Darf man eine Partie der Lieblingsmannschaft bei der Arbeit schauen? BLICK hat bei Roger Rudolph nachgefragt, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. «Man kann nicht einfach ohne die Erlaubnis des Arbeitgebers bei der Arbeit Fussball schauen. Man ist zum Arbeiten angestellt, nicht zum TV-Schauen.» Es sei auch unzulässig, ständig einen Liveticker mitzulesen.
«Obwohl das in einem Graubereich ist, erachte ich es als zulässig, den Spielstand hin und wieder abzufragen», sagt Rudolph weiter. Auch Blaumachen ist keine Lösung: Wolle man wegen der Partie der Arbeit gänzlich fernbleiben, müsse man Kompensations- oder Ferienzeit beanspruchen, erklärt Rudolph. «Ein Spiel der Lieblingsmannschaft ist arbeitsrechtlich nicht mit der Beerdigung eines Familienangehörigen oder mit einer Absenz wegen Krankheit gleichzusetzen.» Wenn eine Absenz aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, dann muss man wohl oder übel auf den Match verzichten.
Vom 14. Juni bis 15. Juli findet in Russland die Fussball-Weltmeisterschaft 2018 statt.
- Alle Infos, Highlights und Hintergründe – kurz den WM-Ticker – finden Sie hier.
- Sämtliche Ergebnisse und die besten Torjäger gibts hier in der Übersicht.
- Die Spieler aller teilnehmenden Mannschaften im Porträt: Wer wie gut spielt, lesen Sie hier im interaktiven Special.
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