Verzicht auf Corona-Hilfsmillionen
SFL-Klubs lehnen Darlehensverträge ab

An einer aussergewöhnlichen Generalversammlung haben die 20 Klubs der Swiss Football League (SFL) beschlossen, den Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) nicht zu unterschreiben.
Publiziert: 07.08.2020 um 18:24 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2020 um 19:11 Uhr
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SFL-CEO Claudius Schäfer und seine Mitarbeiter haben entschieden, die Hilfsmillionen vom Bund vorerst nicht anzunehmen.
Foto: TOTO MARTI
Eynat Bollag

Die Swiss Football League (SFL) möchte zumindest vorerst keine Unterstützung vom Bund. Das haben die 20 SFL-Vereine an einer aussergewöhnlichen Generalversammlung beschlossen. Sie haben den Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) nicht unterschrieben.

Die Liga fordert Anpassungen. «Die vom BASPO als final vorgesehene Version des Darlehensvertrags beinhaltet ihrerseits Elemente, welche einer Unterzeichnung durch die SFL entgegenstehen», erklärt die Liga. Folgende «substanzielle Punkte» sollen angepasst werden:

  • die Haftung der SFL für das gesamte Darlehen
  • die Höhe der geforderten Sicherheiten
  • die Verpflichtung der SFL zur jährlichen Äufnung eines Sicherheitsfonds

Sollte die neue Saison weiterhin mit fast keinen Zuschauern starten, wird das die wirtschaftlichen Probleme der Klubs verhärten. Die SFL sei deshalb gemeinsam mit den Vereinen vor der Finalisierung eines übergeordneten Schutzkonzeptes. Dieses beinhaltet eine generelle Maskenpflicht. Zudem wird es nur Sitzplätze geben und Gästefans werden nicht zugelassen.

Dank diesen Massnahmen sollen mindestens fünfzig Prozent der jeweiligen Stadionkapazität ausgelastet werden können. Die SFL habe den Bundesrat in einem Schreiben dringend gebeten, von einer Verlängerung des Verbots für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen abzusehen.

Regeländerungen wurden beschlossen

Auch diverse Regelanpassungen haben die Klubvertreter beschlossen: Die coronabedingt eingeführte Regel von fünf erlaubten Auswechslungen pro Spiel wird auch für die kommende Saison beibehalten.

Zudem hat man die Zuständigkeiten im Falle eines Meisterschaftsabbruchs geregelt. «Ein Abbruch kann durch Beschluss der Generalversammlung der SFL oder auf behördliche Anordnung hin erfolgen. Für die Wertung und das Schlussklassement einer abgebrochenen Meisterschaft ist die Anzahl der vollständig gespielten Runden massgeblich.» Und weiter: «Bei weniger als 18 vollständig gespielten Runden wird die Meisterschaft nicht gewertet. Bei 18 oder mehr vollständig gespielten Runden gilt das Klassement nach der letzten vollständig gespielten Runde als Schlusstabelle.»

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Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Lugano
FC Lugano
18
6
31
2
FC Basel
FC Basel
18
21
30
3
FC Lausanne-Sport
FC Lausanne-Sport
18
9
30
4
FC Luzern
FC Luzern
18
3
29
5
Servette FC
Servette FC
18
2
29
6
FC Zürich
FC Zürich
18
-1
27
7
FC Sion
FC Sion
18
4
26
8
FC St. Gallen
FC St. Gallen
18
6
25
9
BSC Young Boys
BSC Young Boys
18
-4
23
10
Yverdon Sport FC
Yverdon Sport FC
18
-12
17
11
Grasshopper Club Zürich
Grasshopper Club Zürich
18
-10
15
12
FC Winterthur
FC Winterthur
18
-24
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