Am 12. Januar dieses Jahres unterschreibt Mittelfeldspieler Rifet Kapic (22) bei GC einen Vertrag bis Juni 2022. Am Tag danach fliegt Kapic mit GC ins Trainingslager in die Türkei.
Bei GC reiben sie sich die Hände, weil offenbar auch spanische und italienische Klubs hinter dem Super-Dribbler her waren.
Kapic spielte zuletzt bei ND Gorica in Slowenien. Er ist Bürger von Bosnien-Herzegowina, einem Nicht-EU-Staat. Und darf deshalb von GC erst eingesetzt werden, wenn er vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Bevor das SEM die Bewilligung erteilt, ist unter anderem viel Papierkram zu erledigen. Normalerweise dauert ein solches Verfahren gut drei Wochen. Zum Schluss des Verfahrens muss der Spieler sein Visum im Ausland auf einer Schweizer Botschaft abholen.
GC setzt den Neuen schon beim ersten Meisterschaftsspiel am 4. Februar in Sion ein. Anscheinend ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, wie BLICK von zwei einander unabhängigen Quellen erfährt.
Wie wird GC nun gebüsst? 1990 wurden die Hoppers schon einmal für ein ähnliches Vergehen vom Zürcher Bezirksgericht mit 5000 Fr. Busse belegt. Die Zürcher hatten damals trotz abgelaufener Arbeitsbewilligung den Deutschen Harald Kohr weiter eingesetzt.
Gibt’s jetzt gar eine Forfait-Niederlage? Nein, heisst’s bei der Swiss Football League auf Anfrage von BLICK. Kapic sei am 4. Februar qualifiziert gewesen. Für die Qualifikation eines Spielers verlangt die Liga keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.
Anders sieht’s beim Staat aus. Im «Bundesgesetz über Ausländer und Ausländerinnen» steht im Artikel 117 unter dem Titel: «Beschäftigung von Ausländerinnen oder Ausländern ohne Bewilligung»: «Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vorsätzlich Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die in der Schweiz nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, oder wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in der Schweiz in Anspruch nimmt, für welche der Dienstleistungserbringer keine Bewilligung besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. (...) Wird die Tat fahrlässig begangen, beträgt die Busse bis zu 20 000 Franken.»
Auf Anfrage erhielt BLICK zunächst keine Antwort von GC.
Mannschaft | SP | TD | PT | ||
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1 | FC Lugano | 18 | 6 | 31 | |
2 | FC Basel | 18 | 21 | 30 | |
3 | FC Lausanne-Sport | 18 | 9 | 30 | |
4 | FC Luzern | 18 | 3 | 29 | |
5 | Servette FC | 18 | 2 | 29 | |
6 | FC Zürich | 18 | -1 | 27 | |
7 | FC Sion | 18 | 4 | 26 | |
8 | FC St. Gallen | 18 | 6 | 25 | |
9 | BSC Young Boys | 18 | -4 | 23 | |
10 | Yverdon Sport FC | 18 | -12 | 17 | |
11 | Grasshopper Club Zürich | 18 | -10 | 15 | |
12 | FC Winterthur | 18 | -24 | 13 |