Skandal im Schweizer Fussball
GC setzt Spieler ohne Arbeitsbewilligung ein!

Happiger Vorwurf: Der bosnische GC-Neuling Rifet Kapic soll beim 3:1 gegen Sion ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung gespielt haben. Dem Verantwortlichen bei GC droht Busse oder sogar Knast!
Publiziert: 12.03.2018 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:20 Uhr
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4. Februar 2018: Kapic gibt sein Debüt im GC-Dress.
Foto: KEY
Max Kern

Am 12. Januar dieses Jahres unterschreibt Mittelfeldspieler Rifet Kapic (22) bei GC einen Vertrag bis Juni 2022. Am Tag danach fliegt Kapic mit GC ins Trainingslager in die Türkei.

Bei GC reiben sie sich die Hände, weil offenbar auch spanische und italienische Klubs hinter dem Super-Dribbler her waren.

Kapic spielte zuletzt bei ND Gorica in Slowenien. Er ist Bürger von Bosnien-Herzegowina, einem Nicht-EU-Staat. Und darf deshalb von GC erst eingesetzt werden, wenn er vom Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Bevor das SEM die Bewilligung erteilt, ist unter anderem viel Papierkram zu erledigen. Normalerweise dauert ein solches Verfahren gut drei Wochen. Zum Schluss des Verfahrens muss der Spieler sein Visum im Ausland auf einer Schweizer Botschaft abholen.

GC setzt den Neuen schon beim ersten Meisterschaftsspiel am 4. Februar in Sion ein. Anscheinend ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, wie BLICK von zwei einander unabhängigen Quellen erfährt.

Wie wird GC nun gebüsst? 1990 wurden die Hoppers schon einmal für ein ähnliches Vergehen vom Zürcher Bezirksgericht mit 5000 Fr. Busse belegt. Die Zürcher hatten damals trotz abgelaufener Arbeitsbewilligung den Deutschen Harald Kohr weiter eingesetzt.

Gibt’s jetzt gar eine Forfait-Niederlage? Nein, heisst’s bei der Swiss Football League auf Anfrage von BLICK. Kapic sei am 4. Februar qualifiziert gewesen. Für die Qualifikation eines Spielers verlangt die Liga keine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung.

Anders sieht’s beim Staat aus. Im «Bundesgesetz über Ausländer und Ausländerinnen» steht im Artikel 117 unter dem Titel: «Beschäftigung von Ausländerinnen oder Ausländern ohne Bewilligung»: «Wer als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vorsätzlich Ausländerinnen und Ausländer beschäftigt, die in der Schweiz nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind, oder wer eine grenzüberschreitende Dienstleistung in der Schweiz in Anspruch nimmt, für welche der Dienstleistungserbringer keine Bewilligung besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Mit der Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden. (...) Wird die Tat fahrlässig begangen, beträgt die Busse bis zu 20 000 Franken.»

Auf Anfrage erhielt BLICK zunächst keine Antwort von GC.

Credit Suisse Super League 24/25
Mannschaft
SP
TD
PT
1
FC Lugano
FC Lugano
18
6
31
2
FC Basel
FC Basel
18
21
30
3
FC Lausanne-Sport
FC Lausanne-Sport
18
9
30
4
FC Luzern
FC Luzern
18
3
29
5
Servette FC
Servette FC
18
2
29
6
FC Zürich
FC Zürich
18
-1
27
7
FC Sion
FC Sion
18
4
26
8
FC St. Gallen
FC St. Gallen
18
6
25
9
BSC Young Boys
BSC Young Boys
18
-4
23
10
Yverdon Sport FC
Yverdon Sport FC
18
-12
17
11
Grasshopper Club Zürich
Grasshopper Club Zürich
18
-10
15
12
FC Winterthur
FC Winterthur
18
-24
13
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