Der Vorwurf lautete auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Drei prominente Ex-Spieler des FC Thun standen diese Woche als Beschuldigte vor dem Regionalgericht Oberland in Thun BE. Gestern dann das Urteil: Alle drei Männer wurden freigesprochen!
«Die Frau ist zwar durchaus glaubwürdig. Doch für einen Schuldspruch hätte es keine Zweifel geben dürfen», sagte Gerichtspräsident Jürg Santschi (55). Das Gericht sei nicht überzeugt, dass der Ablauf so war, wie es die Frau beschrieben hat. Deshalb sei der Grundsatz in dubio pro reo zur Anwendung gekommen – das Gericht entschied also im Zweifel für die drei Ex-Spieler.
Der Fall liegt neun Jahre zurück. Die Frau war damals die Freundin eines der drei Fussballer. Sie machte erst 2009 eine Anzeige. «Häufig hat man bei Sexualdelikten Beweismittel wie einen Arztbericht oder nachträgliche SMS», sagte Santschi. «Die Privatklägerin hatte sich aber keiner ärztlichen Untersuchung unterzogen, und sie hatte auch keine SMS mehr.»
Die Frau gab an, sie sei in einer Nacht im November 2005 von den drei FC-Thun-Spielern vergewaltigt worden. «Durch die Aussagen der drei Beschuldigten wurde aber klar, dass zu dem Zeitpunkt nichts pas-siert war.» Der Vorfall ereignete sich tatsächlich im Februar 2006.
«Es ist unbestritten, dass es zu Sex kam», sagte Santschi. «Das Gericht ist auch überzeugt, dass in jener Nacht etwas passiert ist, das die Privatklägerin nicht wollte. Wir haben aber Zweifel, dass sie tatsächlich Stopp und Nein sagte.»
Die Frau wollte in der besagten Nacht bei ihrem Freund übernachten. Sie sagte aus, sie sei dann gegen ihren Willen aufs Sofa gedrückt und von den drei Fussballern mehrfach vergewaltigt worden. Vaginal und anal, die Männer hätten ihr dabei auch aufs Gesäss geschlagen.
Die drei Fussballer sprachen von einem «einvernehmlichen Sexerlebnis». Die Aussagen der drei waren aber auch beim Prozess widersprüchlich. Einer der Ex-Spieler, der frühere Nati-Goalie, brach in Tränen aus, als er mitten im Prozess einen Telefonanruf seines Klubs erhielt. Man wollte wissen, was los ist.
Die drei Ex-Spieler erhalten eine Entschädigung, zwei von ihnen waren je einen Tag lang in Haft. Der Anwalt der Frau, Marcel Grass, zeigte sich enttäuscht: «Sie machte in der besagten Nacht, was sie konnte. Man kann sich vorstellen, was das heisst, wenn es sich um drei Fussballer handelt.Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.»