Tschagajew war Ende 2017 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Hälfte davon sollte er absitzen, wobei die Untersuchungshaft von 121 Tagen angerechnet wurde.
Das Kantonsgericht Neuenburg hatte den Investor des früheren FC Neuchâtel Xamax der ungetreuen Geschäftsführung, der Misswirtschaft, eines Quellensteuer-Vergehens sowie des versuchten Betrugs und der Urkundenfälschung für schuldig befunden.
Das Bundesgericht hob dieses Urteil jedoch im Januar 2019 auf und akzeptierte teilweise die Berufung des Geschäftsmannes. Die Richter in Lausanne entschieden, dass die Neuenburger Justiz die detaillierten Zahlen zur Verschuldung des Clubs hätten liefern müssen.
Xamax war 2012 bankrott gegangen und hatte ein Loch hinterlassen, das von der Staatsanwaltschaft auf 23 Millionen Franken geschätzt wurde. Nach Angaben des Bundesgerichts ist die finanzielle Situation des Clubs vor der Übernahme durch Tschagajew zum Zeitpunkt der Insolvenz jedoch nicht nachgewiesen. Darüber hinaus ist unklar, welche Handlungen des Angeklagten tatsächlich zur Verschlechterung der Konten des Teams beigetragen haben.
Tschagajew kaufte Xamax im Mai 2011 vom ehemaligen Besitzer, Silvio Bernasconi. Am 26. Januar 2012 ging der Traditionsverein mitten in der Fussballsaison bankrott und verlor seine Lizenz in der Super- League. Aufgrund des Schuldenbergs wurde Tschagajew in Untersuchungshaft genommen, bevor er nach vier Monaten gegen Kaution freigelassen wurde.
Der im Besitz eines russischen Passes befindliche Geschäftsmann musste die Schweiz im August 2013 auf Weisung des Kantons Waadt verlassen. Seine Villa in Saint-Sulpice VD am Genfersee wurde für 2,5 Millionen Franken versteigert.
(SDA)