Stramm stehen sie da, die türkischen Nationalspieler! Feurige Augen, starrer Blick, die rechte Hand zum Salut an der Stirn. Die beiden EM-Quali-Spiele gegen Albanien und Frankreich verkommen zur Nebensache, die Botschaft ist unmissverständlich: Wir solidarisieren uns mit der türkischen Armee, die in Syrien einen Krieg gegen die Kurden führt.
Nur: Wer die Fussballbühne für Propaganda-Zwecke missbraucht, hat mit heftigen Konsequenzen zu rechnen. Die Uefa eröffnet ein Verfahren, es drohen Punktabzüge und hohe Bussen. Der italienische Sportminister Vincenzo Spadafora fordert in einem Schreiben an Uefa-Boss Aleksander Ceferin, dass der im Mai 2020 geplante Champions-League-Final nicht in Istanbul stattfinden dürfe.
«Empfindliche Strafen»
Nichtsdestotrotz findet die Aktion Nachahmer. Beim deutschen Amateur-Klub Türkspor Mainburg aus Niederbayern salutieren die türkischstämmigen Spieler nach einem Tor. Der Bayerische Fussballverband (BFV) reagiert, teilt auf seiner Homepage mit, dass er «ein solches provozierendes Verhalten nicht toleriert und jeder einzelne Fall zur Anzeige vor dem Sportgericht gebracht wird».
Weiter heisst es: «Spieler, die den Fussball für politisch motivierte Provokationen missbrauchen, können sich der Diskriminierung schuldig machen und müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.»
«Bei uns überhaupt kein Thema»
Ist auch im Schweizer Amateur-Fussball mit solchen Gesten zu rechnen? BLICK hat sich bei etlichen türkischen Vereinen umgehört. Ugur Saraçoglu, Medienchef vom FC Turkuaz Zürich, sagt: «Das ist bei uns überhaupt kein Thema, das ist Politik und hat nichts mit Fussball zu tun.» Auch beim türkischen SC Solothurn will man nichts davon wissen. Präsident Ensar Dagci sagt klipp und klar: «Wir haben mit Politik nichts zu tun.»
Beim FC Türkgücü Basel und beim türkischen FC Olten hingegen ist man nervös. Die Telefonate werden sofort beendet, zu heiss das Eisen, keiner will sich die Finger verbrennen. Bloss kein falsches Wort.
Rechtspflegeordnung des SFV klar
Klartext dafür schwarz auf weiss in den Reglementen des Schweizerischen Fussballverbands (SFV). In der Rechtspflegordnung steht unter Artikel 20, Absatz d: «Gegen Klubs können die statutarisch vorgesehenen Disziplinarmassnahmen verhängt werden, wenn diese sportsfremde Botschaften aller Art verbreiten. Insbesondere, wenn diese einen politischen, beleidigenden oder provokativen Inhalt haben.»
Mögliche Disziplinarmassnahmen sind unter anderem Verweise, Bussen, Annullierungen von Spielresultaten, Forfait-Niederlagen, Punktabzüge, Zwangsrelegationen oder Ausschlüsse aus der laufenden Meisterschaft.