Antrag auf Entlassung gestellt
Hoeness will im März wieder frei sein

Schon jetzt sieht man Uli Hoeness (63) fast täglich wieder auf dem Bayern-Trainingsgelände an der Säbener Strasse. Noch ist er aber ein Häftling.
Publiziert: 03.11.2015 um 08:55 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:40 Uhr
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Schon im März könnte Uli Hoeness wieder frei sein.
Foto: Reuters

Wegen Steuerhinterziehung wurde Uli Hoeness im März 2014 zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Mittlerweile ist er Freigänger: An mindestens fünf Wochentagen muss er im Gefängnis schlafen, tagsüber darf er arbeiten. Er tut dies bei der Nachwuchsabteilung des Vereins.

Der ehemalige Bayern-Präsident will aber wieder komplett frei sein. Zuhause übernachten und auch wieder ins Präsidium der Münchner zurückkehren.

Gemäss Informationen der «Bild» soll der 63-Jährige den Antrag auf Gewährung der Halbstrafe gestellt haben. Was das bedeutet? Die Hälfte seiner Haftstrafe will Hoeness auf Bewährung absitzen.

Ein Promi-Bonus? Nein. Im Bundesland Bayern wurden in den letzten fünf Jahren über 1000 Verurteilte nach Hälfte der Haft entlassen. Voraussetzung dafür: Es muss die erste Straftat gewesen sein und die Sozialprognose muss positiv ausfallen.

Demnach könnte Hoeness bereits im März 2016 wieder auf freiem Fuss sein.

Die rund 30 Millionen Euro Steuern (plus 17 Millionen Zinsen und 3 Millionen Kirchensteuer), die er von 2003 bis 2009 am Finanzamt vorbeischleuste, hat er übrigens vollständig zurückgezahlt. (jar)

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