Auf einen Blick
- Sportgericht des DFB straft Kaderplaner Kaufmann: zwei Monate Sperre, 4000 Euro Busse
- Vorwurf: Kaufmann soll beim Match Osnabrück gegen Köln den 4. Offiziellen attackiert haben
- Trotz Strafe: Gericht gibt Kaufmann teilweise recht, keine Verletzungsabsicht vorhanden
Dieses Urteil will Philipp Kaufmann (30) nicht so einfach akzeptieren. Am Montag hat das DFB-Sportgericht gegen den ehemaligen Geschäftsführer-Sport des VfL Osnabrück eine zweimonatige Sperre sowie eine Busse in Höhe von 4000 Euro verhängt.
«Einerseits bin ich froh, dass das Sportgericht klar festgestellt hat, dass der tatsächliche Sachverhalt weit weg ist von dem, was mir in der medialen Berichterstattung vorgeworfen wurde», sagt Kaufmann zu Blick. «Auf der anderen Seite wurde mit Blick darauf, was tatsächlich passiert ist, eine unverhältnismässige Strafe ausgesprochen. Hiergegen werden wir nun Berufung einlegen.»
Irgendwo zwischen Handshake und Schlag
Ursprünglich war Kaufmann vorgeworfen worden, am 8. Dezember 2024 nach dem 0:2 gegen Viktoria Köln den vierten Offiziellen Nico Dönges körperlich angegriffen zu haben. Der Fricktaler zeigte sich im Anschluss «maximal irritiert» über die Anschuldigung. «Ich habe mich per Handschlag von den Schiedsrichtern verabschiedet. Der vierte Offizielle hat den Handshake verweigert. In diesem Zusammenhang habe ich ihm dann auf die Schulter geklopft. Das hat er offenbar anders wahrgenommen», schilderte Kaufmann die Szene.
In seinem Urteil sieht das DFB-Sportgericht die Wahrheit irgendwo zwischen den beiden Versionen. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass Kaufmann dem vierten Offiziellen aus Verärgerung über den verweigerten Handschlag «ohne Verletzungsabsicht einen leichten Schlag mit der flachen Hand auf den Schulter- beziehungsweise Rückenbereich» gegeben habe. Das Gericht sieht darin einen Eingriff in die körperliche Integrität des Unparteiischen.
Klarstellung «bedeutsam» für Kaufmanns Ruf
Thiemo Müller, Redaktionsleiter Südwest des Kickers, hat den Prozess in Frankfurt vor Ort mitverfolgt. Das Urteil sei aufgrund des unsportlichen Verhaltens zwar nachvollziehbar, «gleichzeitig wurde Kaufmann aber auch ein Stück weit rehabilitiert – nämlich von dem öffentlich entstandenen Eindruck, sein Übergriff habe sich am Rande der Körperverletzung bewegt», sagt Müller zu Blick.
Genau dieser Eindruck sei aber von Beobachtern aus der damals veröffentlichten Medienmitteilung der DFB-Schiri-GmbH abgeleitet worden. «Das klarzustellen, war für Kaufmanns Ruf letztlich bedeutsamer als der Urteilsspruch an sich», glaubt Müller.
Der ehemalige Basler Kaderplaner hatte im vergangenen März in Osnabrück das Amt des Geschäftsführers Sport angetreten. Nach einem Abstieg und einem sportlich enttäuschenden Herbst wurde Kaufmann am 10. Dezember, kurz nach dem Zwischenfall, freigestellt.