Fussball
Zwanziger stellt Strafanzeige gegen Schweizer Bundesanwaltschaft

Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger hat bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eine Strafanzeige gegen die Schweizer Bundesanwaltschaft eingereicht. Das sagte Zwanzigers Anwalt Hans-Jürgen Metz gegenüber der Koblenzer «Rhein-Zeitung».
Publiziert: 01.12.2016 um 20:32 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 18:35 Uhr
Jetzt dreht der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger den Spiess um und verklagt die Schweizer Bundesanwaltschaft (Archivbild).
Foto: Keystone/STEFFEN SCHMIDT

Der ehemalige Chef des Deutschen Fussball-Bundes wehrt sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Ermittlungen im Zusammenhang mit der Affäre um die Fussball-WM 2006. Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug, Geldwäscherei und Veruntreuung gegen Zwanziger.

«Wir sehen in den Mitteilungen der Schweizer Bundesanwaltschaft nicht begründete, ehrverletzende Tatsachenbehauptungen», sagte Metz laut der Zeitung. Für ihn hat die Behörde nicht die Zuständigkeit, um gegen Zwanziger zu ermitteln. «Wir haben im Schweizer Strafgesetzbuch keine Zuständigkeitsvorschrift gefunden, die das ermöglicht», sagte Metz.

Die Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch mitgeteilt, im Zusammenhang mit der Affäre um das Sommermärchen 2006 in Deutschland auch gegen den damaligen FIFA-Generalsekretär Urs Linsi zu ermitteln. Die BA wies darauf hin, dass Linsi neben dem damaligen WM-OK-Chef Franz Beckenbauer, den früheren DFB-Chefs Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt zu den Beschuldigten zählt.

Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen Linsi führte die BA Hausdurchsuchungen an mehreren Orten in der Deutschschweiz durch. Wo genau die Hausdurchsuchungen stattfanden, gab die BA nicht bekannt. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt fanden in Deutschland und Österreich an acht Orten zeitgleich Razzien statt.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die angebliche Mitfinanzierung einer Galaveranstaltung in der Höhe von 6,7 Millionen Euro. Der Anlass fand gemäss Medienberichten aber gar nie statt.

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