Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren: Am Mittwoch hat die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) am Fifa-Hauptsitz in Zürich riesige Mengen an Unterlagen beschlagnahmt. Am Donnerstag gab es die ersten Einvernahmen.
Jetzt stellt sich die Frage: Wen hat Bundesanwalt Michael Lauber überhaupt im Visier? Laut der «NZZ am Sonntag» kommen etwa die Mitglieder des Fifa-Exekutivkomitees in Frage, die vor fünf Jahren für die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften in Russland und Katar stimmten.
Laut dem Sonntagsblatt gibt es im von der BA zugezogenen Bericht des mittlerweile zurückgetretenen Fifa-Sonderermittlers Michael Garcia zum Beispiel beim spanischen Verbandspräsidenten Angel Maria Villar Llona (65) Hinweise auf strafbares Verhalten.
Beckenbauer stimmte für Russland und wurde dann «Gazprom»-Botschafter
«Kaiser» Franz Beckenbauer hatte sich zunächst geweigert, Garcias Fragen zu beantworten. Begründung: Er könne nicht genügend gut Englisch. Beckenbauer stimmte 2010 für Russland, 2013 wurde er Botschafter von «Gazprom», dem staatlichen russischen Energieriesen.
Ebenfalls zwielichtig erscheint die Rolle von Uefa-Präsident Michel Platini. Er stimmte 2010 für Katar - wenig später bekam sein Sohn Laurent beim katarischen «Qatar Sports Investments»-Konzern einen Job.
Zudem könnten dem Bericht zufolge auch das ehemalige Exekutivkomitee-Mitglied Mohammed bin Hammam (Katar), der Kameruner Issa Hayatou, der Ivorer Jacques Anouma, der Thailänder Worawi Makudi oder der russische Sportminister Witali Mutko im Visier der BA sein.
Fifa-Präsident Sepp Blatter wird dagegen zumindest im Garcia-Bericht keiner Straftat beschuldigt. Laut der britischen «Sunday Times» soll er zusammen mit neun weiteren Personen von den Schweizer Behörden in den nächsten Tagen befragt werden. Die BA hatte eine ähnliche Meldung der «Daily Mail» diese Woche bereits dementiert.
150 Millionen Seiten Word-Dokumente sichergestellt
Laut BA-Sprecher André Marty ist am Mittwoch an der Fifa-Zentrale «umfangreiches Material sichergestellt worden». Laut der «NZZ am Sonntag» hätten die Ermittler zwei Terabyte an elektronischen Akten beschlagnahmt - das sind rund 150 Millionen Seiten Word-Dokumente.
Das Vorgehen von Laubers Leuten wird allerdings bereits kritisiert. «Es ist sehr fraglich, ob die Bestechungsvorgänge, die hier im Raum stehen, mit dem Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung geahndet werden können», sagt Korruptions-Strafrechtsexperte Mark Pieth. Die BA ermittelt formell nicht wegen Bestechung, sondern wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei. (eg)